LBS: Schadensersatz als Werbungskosten

Muss der Erwerber eines Mietobjekts nachträglich von dem Kauf zurücktreten und deswegen an den ursprünglichen Eigentümer Schadenersatz bezahlen, dann kann dieser Betrag als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit entschieden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 45/05) Der Fall: Es war ein großes Projekt über rund zwei Millionen Euro, das sich ein Ehepaar vorgenommen hatte. Die beiden kauften mit notariell beurkundetem Vertrag ein Mietwohngrundstück. Doch bereits nach einer Woche tauchten Finanzierungsprobleme auf – mit schwer wiegenden Konsequenzen. Das gesamte Geschäft musste rückgängig gemacht werden. Neben Notar- und Anwaltskosten war deswegen auch noch ein Schadenersatz in Höhe von etwa 125.000 Euro fällig. All das gaben die Eheleute in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten an. Sie hätten ja schließlich geplant, mit der vermieteten Immobilie später Gewinne zu erzielen. Das zuständige Finanzamt verweigerte eine Anerkennung der Ausgaben. Sie seien erst entstanden, als die Absicht zur Erzielung von Einkünften bereits aufgegeben worden war.
Das Urteil: „Auch nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht können vorab entstandene vergebliche Werbungskosten weiter abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige – nachdem er das Scheitern seiner Investition erkannt hat – etwas aufwendet, um sich aus der vertraglichen Bindung zu lösen.“ Mit diesen eindeutigen Worten stellte sich der Bundesfinanzhof auf die Seite der Steuerzahler. Es gebe einen „Veranlassungszusammenhang“ zwischen der ursprünglichen Absicht, Einkünfte zu erzielen, und dem (teuren) Ende dieser Pläne. Dass der Aufhebungsvergleich außergerichtlich zu Stande gekommen sei, spiele hierbei keine Rolle.
(Pressemitteilung LBS)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.