W-LAN-Nutzer: ARAG Experten geben Tipps

Internetnutzer, die ihr Wireless LAN nicht mit einem Kennwort vor unberechtigten Zugriffen schützen, müssen im Fall einer über das Netzwerk von einem Dritten begangenen Urheberrechts-Verletzung keinen Schadenersatz bezahlen. Allerdings sind sie einem aktuellen Urteil zufolge verpflichtet, die Kosten für eine Abmahnung zu übernehmen. Nachdem das Landgericht Frankfurt der Klage stattgegeben hatte, wies das Oberlandesgericht die Forderungen vollständig zurück. Der Bundesgerichtshof entschied sich mit dem vorliegenden Urteil für den Mittelweg (BGH, Az.I ZR 121/08). ARAG Experten erläutern die Entscheidung und geben Tipps:

Der Fall

Der Entscheidung lag der Fall eines Musikverlages zugrunde. Die Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, dass über den drahtlosen Internetanschluss des Beklagten illegal ein urheberrechtlich geschützter Musiktitel heruntergeladen worden war. Der Verlag klagte auf Unterlassung und verlangte die Zahlung von Schadenersatz sowie die Erstattung von Abmahnkosten. Der Beklagte bestritt, etwas mit dem Download zu tun gehabt zu haben und konnte nachweisen, zu dem fraglichen Zeitpunkt in Urlaub gewesen zu sein. Allerdings musste er einräumen, sein drahtloses Netzwerk nicht mit einem Kennwort geschützt zu haben. Einem Missbrauch durch einen unbekannten Dritten waren also Tür und Tor geöffnet. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs obliegt es aber auch privaten Anschlussinhabern eines drahtlosen Netzwerks zu prüfen, ob der Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Ein solcher Schutz muss laut ARAG Experten Gewähr dafür leisten, dass der Zugang nicht durch Dritte missbraucht werden kann. Standard-Sicherheitseinstellungen des WLAN-Routers reichen dafür nicht aus. Nutzer drahtloser Netzwerke sind vielmehr verpflichtet, das werksseitige Passwort durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort zu ersetzen.

Voreinstellungen ändern

Aber nicht nur das ab Werk eingestellte Passwort sollte vom Nutzer geändert werden. Änderungen der Voreinstellungen am Router und an den Endgeräten können weitere Hürden gegen ungewollte Nutzer errichten. Über eine Beschränkung der sogenannten MAC-Adressen am Router kann man festlegen, dass sich nur die eigenen Computer oder Handys in das Netz einwählen können. Zudem sollten das am Router eingetragene SSID-Signal und die Kennwörter der Netwerkgeräte nach dem Kauf geändert werden, da sie oft mit standardisierten Passwörtern ausgeliefert werden.

Richtig verschlüsseln

Der aktuelle Verschlüsselungsstandard für Funknetzwerke heißt WPA (WiFi Protected Access), die neueste Variante WPA2. Der ältere Standard WEP gilt mittlerweile als unsicher. Man sollte unbeding einen Netzwerkschlüssel verwenden, der die mögliche Gesamtlänge auch ausnutzt. Große und kleine Buchstaben, Sonderzeichen sowie Ziffern sollten sich dabei abwechseln. Eine regelmäßige Erneuerung des Passworts erhöht die Sicherheit zusätzlich. Zudem empfehlen ARAG Experten, den WLAN-Router auszuschalten, wenn er längere Zeit nicht genutzt wird. Auch lässt sich die Reichweite über die Sendeleistung herabsetzen, damit das Netzwerk außerhalb der Wohnung schwerer zu erreichen ist.

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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