ERGO Versicherunggruppe: Kleine Katastrophen – verreisen oder zu Hause bleiben?

Koffer gepackt, Zeitung abgemeldet und fertig zur Abreise in den Urlaub. Aber halt: Was sind das denn für Pusteln im Gesicht des Sprösslings – doch nicht etwa Windpocken? Besonders bei Familien mit Kindern sind kleine oder größere Katastrophen vor dem Abreisetag immer möglich, egal ob es sich um Kinderkrankheiten, einen gebrochenen Arm oder einen Magen-Darm-Virus aus der Kita handelt. Was Eltern in diesem Moment, kurz vor Urlaubsbeginn, am Besten tun sollten, fassen die Experten der Europäischen Reiseversicherung (ERV) zusammen.

Familien mit Kindern sind die täglichen Unglücksfälle schon gewohnt – aufgeschürfte Knie, Gehirnerschütterung oder mal wieder Läuse aus der Schule. Im Alltag lassen sich die kleinen und mitunter auch großen Katastrophen meist leicht beseitigen, doch unmittelbar vor Urlaubsantritt können sie für alle Familienmitglieder zum Problem werden.

Arztbesuch statt Abreise
Erkrankt das Kind oder erleidet Schaden durch einen Unfall, führt der allererste Weg zum Arzt. Denn neben der medizinisch notwendigen Behandlung muss unbedingt geklärt werden, ob und wie lange der Heilungsprozess wohl dauern wird und ob eine Erkrankung vielleicht ansteckend ist. Abhängig davon kann die Urlaubsreise pünktlich, mit Verspätung oder gar nicht angetreten werden.

Absagen kann teuer werden
Werden die Windpockenpusteln ausgerechnet am Tag vor der Abreise sichtbar oder bricht sich der Filius beim letzten Fußballspiel vor dem Urlaub den Arm, kann der ausgefallene Urlaub richtig teuer werden. Denn je später eine Reise abgesagt wird, desto höher die anfallenden Gebühren: Kurz vor Reiseantritt werden dann bis zu 80 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren berechnet. Deshalb empfiehlt sich gerade für Familien mit Kindern der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die auch als günstige Familien-Police angeboten wird. Die ERV-Reise-Experten raten: „Schließen Sie die Reiserücktrittversicherung am besten direkt bei der Reisebuchung ab, so genießen Sie vom ersten Tag an den vollen Schutz und verpassen keine Abschlussfrist. Die Prämie ist ohnehin immer die gleiche.“ Die Versicherung springt unter anderem ein, wenn die geplante Reise wegen einer kurzfristigen Erkrankung, eines Unfalls oder einer Impfunverträglichkeit der versicherten Personen abgesagt werden muss oder erst verspätet angetreten werden kann. Sie erstattet in diesem Fall die anfallenden Stornokosten oder auch die Mehrkosten der verspäteten Hinreise. Neben den versicherten Personen können auch deren Familienangehörige (z.B. die Großeltern) oder Betreuungspersonen (z.B. Au-pairs) den Versicherungsfall auslösen: Sollten sie unerwartet erkranken, kann der Versicherte seine Reise aufgrund dessen absagen und erhält eine Erstattung der Stornokosten. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest bei der Versicherung eingereicht werden – daher die Ursache für die Reisestornierung gleich beim Arzt schriftlich bestätigen lassen!

Unterstützung durch medizinischen Beratungsservice
Wenige Krankheiten verlaufen planmäßig, daher kann auch der Kinderarzt keine Garantie geben, ob und wann die geplante Reise losgehen kann. Schade ist es, wenn eine Reise zu früh storniert wurde und kurz vor dem ursprünglichen Abreisetag ist das Kind wieder fit! Versicherte der ERV haben hier den Rückhalt des medizinischen Beratungsservices: „Basierend auf einem ärztlichen Attest oder einer bestehende Diagnose sprechen unsere Reisemediziner eine Empfehlung aus. Besteht laut deren Aussage eine Chance auf rechtzeitige Genesung, kann die Familie beruhigt den Beginn der Reise abwarten und muss nicht „für alle Fälle‘ stornieren“, so die ERV-Experten. Verschlimmert sich jedoch die Erkrankung des Kindes und die Reise muss doch noch storniert werden, trägt die ERV die höheren Stornokosten. Zumindest die finanzielle Belastung hält sich dann in Grenzen…

(Pressemitteilung ERGO Versicherungsgruppe)

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