Verbraucherinformationsgesetz: Behörden sollen Verbraucher aktiv informieren

So aktiv, unbürokratisch und konkret wie möglich – dies sind die Anforderungen des vzbv zur Fortentwicklung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). „Auch wenn die Umsetzung und Ausgestaltung des Gesetzes noch zu wünschen übrig lässt, darf an der gesetzlichen Verankerung von Auskunftsrechten und -pflichten nicht gerüttelt werden“, bilanziert Vorstand Gerd Billen zum zweijährigen Bestehen des Gesetzes. Es ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten.
Damit das Gesetz Verbrauchern wichtige Informationen für ihre Kaufentscheidungen schnell und einfach zugänglich macht, müssen Gesetzgeber und ausführende Behörden vor allem in der Anwendungspraxis nachjustieren. Für wenig zielführend hält der vzbv die alleinige Betrachtung der von Verbraucherministerin Ilse Aigner in Medien genannten Zahl von 487 Verbraucheranfragen. „Hinzu kommen durch das Gesetz ermöglichte aktive Veröffentlichungen behördlicher Kontrollergebnisse oder auch erfolgreiche Auskunftsersuchen etwa des vzbv“, sagt Billen. Wenn Zugangshürden für Verbraucher weiter gesenkt würden und Behörden stärker als bisher aktiv informieren müssten, habe das Gesetz das Potential, eine neue Transparenz-Kultur für mehr Verbrauchervertrauen zu schaffen.
Verfahrens-Hürden abbauen Damit dies gelingt, müssen die Kostenstrukturen, Zuständigkeiten und Verfahrenswege klar definiert und eingehalten werden. Insbesondere das Zurückhalten von Informationen mit Verweis auf Berufs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen muss nachvollziehbarer reglementiert werden. Klare Definitionen und Verfahrensweisen für die Bestimmung von Schutzinteressen müssen her, damit Unternehmen nicht die Verbreitung wesentlicher Informationen verschleppen können. „Bei wiederholten Verstößen müssen Behörden auch Ross und Reiter benennen dürfen. Nur so kann ein echter Qualitätswettbewerb stattfinden“, urteilt Billen.
Proaktive Information der Öffentlichkeit Behörden müssen aktiv und zeitnah berichten, wenn Gaststätten, Spielzeughersteller oder Kosmetikproduzenten wiederholt gegen Auflagen oder Schutzbestimmungen verstoßen. Proaktive Information der Öffentlichkeit zum Beispiel über das Internet sorgen für eine breite Information der Öffentlichkeit und senken darüber hinaus die Kosten für Verbraucher und Behörden. „Wenn transparente Information über Produkt- und Servicequalitäten zum Standard wird, sparen sich alle Beteiligten eine Menge kostspieliger Umwege“, meint der vzbv-Vorstand.
Geltungsbereich ausweiten Darüber hinaus müsse der Geltungsbereich des VIG über die bislang definierten Bereiche ausgeweitet werden. „Wer selbstbestimmte Verbraucher will, muss sie auch gut informieren“, sagt Billen. Damit das VIG zu einem Meilenstein in der Geschichte des Verbraucherschutzes wird, wie es bei Inkrafttreten des Gesetzes versprochen wurde, müssten Unternehmen und Behörden stärker in die Pflicht genommen werden. Auch müsse eine Zusammenlegung der bestehenden Informationsansprüche für Bürger und Verbraucher aus VIG, UIG und IFG, wie sie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wurde, ernsthaft geprüft werden.
(Pressemitteilung der VZ Bundesverband)

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