Bundesregierung: Rentengarantie verhindert Kürzung

In diesem Jahr können die Renten nicht erhöht werden. Weil die Löhne gesunken sind, hätte eigentlich sogar eine Rentenkürzung angestanden. Das hat die Bundesregierung mit der im vergangen Jahr beschlossenen Schutzklausel verhindert. Auf die gesetzliche Rente ist Verlass.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf der „Rentenwertbestimmungs-Verordnung“ verabschiedet. Denn die jeweils ab dem 1. Juli geltenden Rentenwerte müssen jedes Jahr neu festgesetzt werden.

Aktuelle Rentenwerte

Die Beträge für die aktuellen Rentenwerte bleiben 2010 unverändert gegenüber dem Vorjahr. Der Rentenwert beträgt weiterhin 27,20 Euro (West) beziehungsweise 24,13 Euro (Ost).

Rentengarantie: Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die bestehende Schutzklausel um eine „erweiterte Rentenschutzklausel“ ergänzt. Den Rentnerinnen und Rentnern wird damit gesetzlich garantiert, dass allein ein sinkendes Lohnniveau nicht zu sinkenden Renten führt. Rentenkürzungen sind somit gesetzlich ausgeschlossen.

Nach der Rentenanpassungsformel ergäbe sich theoretisch zum 1. Juli 2010 ein neuer Rentenwert (West) von 26,63 Euro. Rein rechnerisch würde dieser den bisherigen aktuellen Rentenwert um 0,57 Euro verringern. Der neue Rentenwert (Ost) beliefe sich auf 24,00 Euro; eine Verringerung gegenüber dem bisherigen aktuellen Rentenwert (Ost) um 0,13 Euro.

Die erweiterte Rentenschutzklausel (Rentengarantie) verhindert jedoch, dass die neuen aktuellen Rentenwert geringer ausfallen als die bis zum 30. Juni 2010 geltenden aktuellen Rentenwerte. Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen daher keine Kürzung ihrer Renten befürchten.

Wie kommt es zu Rentenanpassungen?

Grundlage für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer. Für die Bestimmung der zum 1. Juli 2010 maßgebenden aktuellen Rentenwerte ist die Lohnentwicklung 2009 wichtig. Doch die ist von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise geprägt. So war in den alten Bundesländern 2009 ein Rückgang der anpassungsrelevanten Löhne in Höhe von -0,96 Prozent, in den neuen Bundesländern eine leichte anpassungsrelevante Lohnsteigerung in Höhe von +0,61 Prozent zu verzeichnen.

Nicht zu Lasten der jüngeren Generation

Die Rentengarantie geht nicht zu Lasten der jüngeren Generationen. Denn: Unterbleibende Rentenminderungen werden in den Folgejahren mit künftigen Rentenerhöhungen verrechnet.

Viele Ältere sollen die jüngere und mittlere Generation nicht überfordern. So bleibt auch künftig die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung gewahrt.

Schrittweiser Abbau des Ausgleichsbedarf ab 2011

Infolge verschiedener Schutzklauseln bei der Rentenanpassung ist mittlerweile ein Ausgleichsbedarf entstanden. Dieser beträgt ab dem 1. Juli 2010 in Westdeutschland 3,81 Prozent (bisher 1,75 Prozent) und 1,83 Prozent in den östlichen Ländern (bisher 1,30 Prozent). Der Ausgleichsbedarf wird in den kommenden Jahren dadurch abgebaut, dass mögliche Rentenerhöhungen ab 2011 halbiert werden.
(Pressemitteilung Bundesregierung.de)

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