B.A.D-Experten: Arbeiten mit Gefahrstoffen muss nicht gefährlich sein

Sie sind für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Produkten unverzichtbar – und bergen doch ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial in sich: Chemische Stoffe, von denen in den Ländern der Europäischen Union rund 130.000 verschiedene Arten in Industrie, Gewerbe und Handel hergestellt und verwendet werden.

Es bedarf erfahrener Experten, die unter anderem Gefahrstoffverzeichnisse und den Gefährdungen ent-sprechende Maßnahmenkonzepte erstellen, um sicherzustellen, dass der Umgang mit chemischen Stoffen gefahrlos und damit ohne schädliche Folgen für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt bleibt. Die Fachleute der B·A·D GmbH (Bonn), einer der führenden Anbieter für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Erstellung von Schutzkonzepten, die sich an nationalen und internationalen Vorschriften orientieren. Neben der Gefahrstoffverordnung spielt dabei die GHS-Verordnung (Global harmonisiertes System, das die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien vereinheitlicht) und die REACH-Verordnung eine bedeutende Rolle. REACH ist eine Chemikalienverordnung der Europäischen Union (EU) und steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictions of Chemicals“, also die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, die in allen Mitgliedsstaaten der EU Gültigkeit hat.

Nach den Worten der B·A·D-Experten sind Arbeitgeber durch die Gefahrstoffverordnung zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet. Dazu zählen neben tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen auch die Erstellung von Notfallplänen und Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren sowie eine weitgehende Informationspflicht der Mitarbeiter, die darüber hinaus Anspruch auf eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung haben. Bei den Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen die Gefahrstoffexperten insbesondere dermale und inhalative Gefahren, also mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen der Arbeit mit Chemikalien für die Haut und die Atemwege. Das Gefahrstoffmanagement beinhaltet ferner die Überarbeitung oder die Neuerstellung tätigkeitsbezogener Betriebsanweisungen; dies ist abhängig von dem Ergebnis der Ermittlung sämtlicher Gefahrstoffe und den Betriebsbegehungen, bei denen alle relevanten Arbeiten erfasst und Gefährdungen registriert werden.

(Pressemitteilung BAD)

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