Verbraucherzentrale Sachsen: Kostenlose Selbstauskunft teuer bezahlt

Seit dem 01. April haben Verbraucher das Recht, von Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft hinsichtlich der zu ihrer Person gespeicherten Daten abzufordern. „Dreiste Trittbrettfahrer verdienen damit dennoch viel Geld“, ärgert sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Verbraucher sollten deshalb bei der Beantragung der Selbstauskunft genau aufpassen.“ Auf Grund einer aktuellen Änderung im Bundesdatenschutzgesetz können Verbraucher unter anderem von Auskunfteien wie der SCHUFA, Bürgel, Creditreform oder infoscore einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Datenübersicht zu ihrer Person erhalten. Sie offenbart unter anderem gespeicherte Informationen zu Anschriften, Girokonten, Kreditkarten, Kreditverträgen und Score-Werten. „Es ist durchaus ratsam, an Hand dieser Auskunft zu überprüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt sind“, sagt Heyer. In der Vergangenheit offenbarten sich oft Fehler bei den Einträgen, die im Geschäftsalltag für die Verbraucher dann negative Auswirkungen hatten. Viele Bürger sind in den ersten Apriltagen wohl auch deshalb der Empfehlung gefolgt und beantragten zum Beispiel bei der SCHUFA eine solche Eigenauskunft.
Dabei stießen manche auf die Internetseite www.meineselbstauskunft.de, die auf den ersten Blick durch ihre farbliche Gestaltung an die Internetseite der SCHUFA erinnert. Wer allerdings über diese Seite die kostenfreie Auskunft beantragt, zahlt für das Antragsformular 5,60 ?. Nach Auskunft der SCHUFA sind bei ihr über diesen Weg schon mehr als 900 Anträge eingegangen. Auch für infosore- und Creditreform-Auskünfte werden die Antragsformulare kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Für den Verantwortlichen dieser Internetseite, einen Herrn Alexander Wirt aus 76547 Sinzheim, ist das schnell verdientes Geld. „Verbraucher sollten sich ihre hart verdienten Euro jedoch nicht so schnell aus der Tasche ziehen lassen“, meint Andrea Heyer. Sie rät dazu, den Antrag für die kostenlose Datenübersicht direkt – das heißt ohne Umweg – bei den Auskunfteien zu bestellen. Allerdings müssen Verbraucher auch hier genau aufpassen, was sie beantragen. Neben der kostenlosen Selbstauskunft bietet zum Beispiel die SCHUFA auch eine kostenpflichtige Auskunft zum Preis von 18,50 ? an. Diese nennt sie Bonitätsauskunft und ist in erster Linie zur Weitergabe an Dritte gedacht, also etwa wenn ein neuer Vermieter eine solche Auskunft verlangt.
Wer sich über seine neuen Rechte und weitere wichtige Änderungen, die mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes einhergehen, informieren möchte, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen informieren. In diesem Zusammenhang wird auch ein neues kostenloses Faltblatt zum Thema „Scoring -Kreditwürdigkeit nach Punkten“ parat gehalten.
(Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen)

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