Verbraucherzentrale: Karstadt zieht Werbung für Notebook zurück

Für ein Gerät darf nicht mit der Aussage „weniger Stromverbrauch“ geworben werden, wenn der Bezugswert nicht angegeben ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und nimmt Bezug auf einen aktuellen Fall: Karstadt musste nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt einen Werbeprospekt zurückziehen, in dem ein Notebook der Marke Asus mit dem Zusatz „Super Hybrid Engine für bis zu 35 % weniger Stromverbrauch“ beworben wurde. Dabei fehlten Angaben über den tatsächlichen Stromverbrauch sowie darüber, auf welchen Wert sich die versprochene Stromreduzierung bezieht. Die Verbraucherzentrale forderte daraufhin von Karstadt wegen irreführender Werbung eine Unterlassungserklärung, die der Essener Konzern nun unterschrieb.
„Die Werbung vermittelt den Eindruck, bei dem Notebook handele es sich um ein besonders verbrauchsarmes Gerät“, sagt Immo Terborg von der Verbraucherzentrale. „Energiebewusste Verbraucher können das aber nicht nachzuprüfen, da nicht einmal der tatsächliche Stromverbrauch ersichtlich ist. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht“, so Terborg.
Selbst ein Anruf der Verbraucherschützer bei der Service-Hotline des Herstellers Asus half nicht weiter. Auf die Frage nach dem konkreten Stromverbrauch wurden die Verbraucherschützer an den Händler verwiesen. Die Karstadt-Mitarbeiter konnten jedoch auch keine Auskunft geben.
Damit Verbraucher ihren Computerkauf auch nach der Energieeffizienz ausrichten können, fordern Verbraucherzentralen und Umweltverbände klare und transparente Kennzeichnungen für IT-Produkte. Denkbar wäre ein Energielabel wie bei Waschmaschinen und Kühlschränken.
Hinweise auf weitere Fälle von „Greenwashing“ in der Werbung nimmt die Verbraucherzentrale entgegen unter klimaschutz@vzhh.de. (Pressemitteilung der VZ Hamburg)

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