Versicherungsschutz bei Sportunfällen: Wenn die „Schwalbe“ nicht gespielt ist

Fußball ist der Deutschen liebste Sportart, und das nicht nur im Fernsehen: Über sechs Millionen Freizeit-Kicker spielen regelmäßig im Verein, wobei die Zahl der Aktiven in Jahren sportlicher Großereignisse wie der WM deutlich zunimmt. Doch wer Sport treibt, kann sich auch verletzen – und dann? Worauf Pechvögel achten sollten, um später nicht auf den Kosten für Noteinsätze, Behandlungen oder auf Schadenersatzansprüchen sitzen zu bleiben, fassen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe zusammen.

Dass man sich bei einer Kontaktsportart wie Fußball auch schnell einmal unangenehme Verletzungen wie Zerrungen, Bänderrisse oder gar Knochenbrüche zuziehen kann, liegt in der Natur der Sache. Zwar lässt sich die Gefahr durch ausreichende Vorbereitung und passende Schutzausrüstung, wie etwa Schienbein-Protektoren, reduzieren. Dennoch können Blessuren nie völlig ausgeschlossen werden. „Erwischt es einen Sportler dann doch einmal so heftig, dass er sich in ärztliche Behandlung begeben muss, ist so Einiges zu beachten. Ansonsten kann es später Probleme mit der Kostenübernahme für Behandlung und Folgeschäden geben“, warnen die ERGO-Experten.

Ist der Verein versichert?
„Wer beim Vereinssport verunglückt oder einen Schaden verursacht, ist in der Regel über die so genannte „Sportversicherung‘ des Vereins abgesichert“, erklären die Schaden-Experten der ERGO. Dabei handelt es sich um eine Gruppenversicherung, die der jeweilige Landessportbund für alle Mitgliedsvereine abgeschlossen hat und die gleich mehrere Versicherungsarten umfasst. Neben einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung ist meist auch eine Rechtsschutzversicherung Bestandteil dieses Pakets.

Was ist zu tun bei einem Unfall?
Ereignet sich ein Unfall, muss die Sportversicherung umgehend vom Verein über den Vorfall informiert werden. „Auch der behandelnde Arzt sollte wissen, dass es sich um einen Unfall aus dem Sportbetrieb eines Vereins handelt“, betonen die Experten der ERGO und ergänzen: „Zudem raten wir eindringlich, auch die eigene Krankenversicherung sowie bestehende private Versicherungen, wie z.B. den Unfallversicherer in Kenntnis zu setzen. Die anfallenden Behandlungskosten werden dann zunächst von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Geschädigten übernommen.“

Dann ist ja alles gut, oder…?
Auf den ersten Blick scheinen zwar jegliche Risiken bei einem Sportunfall im Verein – übrigens auch auf dem Hin- und Rückweg, in Spielpausen und meist sogar in der Umkleidekabine – gleich mehrfach und damit völlig ausreichend abgedeckt zu sein. Allerdings sollen die Sportversicherungen nur „Schlimmeres‘ verhindern und haben somit eher eine Zusatzfunktion. Oft sind die Deckungssummen relativ gering und zahlreiche Risiken ausgeschlossen. „Wer lieber auf Nummer sicher gehen will, kommt deshalb um die eine oder andere private zusätzliche Versicherung nicht herum“, raten die Versicherungsexperten der ERGO. So schützt etwa eine entsprechende private Berufsunfähigkeitsversicherung zuverlässig vor den versicherten Folgen einer möglichen späteren Berufsunfähigkeit. Und mit einer privaten Unfallversicherung ist gewährleistet, dass bei bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit zumindest ein finanzieller Ausgleich erfolgt.

Pressemitteilung der ERGO Versicherungsgruppe AG

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