Bundesrat zu Pflegenoten: Auf Basis verlässlicher Daten entscheiden, was getan werden soll

In seiner aktuell gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem zur Überprüfung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Prüfergebnisse zügig wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Eine Mehrheit fand dabei nicht der ursprünglich von Rheinland-Pfalz eingebrachte Text, sondern der Text in der Fassung des Bundesratsausschusses für Familien und Senioren.

Der Bundesrat begrüßt, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die zwischen den Trägerverbänden und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sowie den Sozialhilfeträgern bereits vereinbarte wissenschaftliche Evaluation soll gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen. Im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls zügig auf Korrekturen hinwirken, die noch besser gewährleisten, dass gute von schlechter Pflege zu unterscheiden sei.

„Der Bundesrat setzt mit seiner Entscheidung auf die zwischen den Vereinbarungspartnern festgelegte fundierte wissenschaftliche Überprüfung. Diese wissenschaftliche Auswertung soll bereits im Juni 2010, also gerade einmal ein halbes Jahr nach Beginn der Veröffentlichung von Pflegenoten, vorliegen“, sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Bernd Meurer. „Insofern begrüßen wir, dass auch die Länder dieses Vorgehen unterstützen. Eine Überarbeitung auf verlässlicher Grundlage ist im Interesse der Vertragspartner, um die hohe Akzeptanz der Pflegenoten in der Öffentlichkeit auf Dauer zu sichern.“

Der bpa sei froh darüber, dass der Bundesrat sich für diese Fassung des Textes entschieden habe. „Der Schaffung von mehr Transparenz ist weder mit der Abschaffung der Veröffentlichung der Pflegenoten noch mit einer kurzfristigen Änderung durch eine andere Gewichtung einzelner Prüffragen gedient, wie sie erst kürzlich vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagen wurde.“

Der bpa-Präsident rät allen, die auf der Suche nach einem passenden, qualitativ hochwertigen Pflegeangebot für sich selbst oder für einen pflegebedürftigen Angehörigen sind: „Richten Sie den Blick nicht nur auf die Gesamtbewertung. Weit aussagekräftiger für den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Einzelbenotungen der unterschiedlichen Leistungsbereiche.“ Und weiter: „Gehen Sie in die Einrichtungen und zu den Pflegediensten, machen Sie sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort, und reden Sie mit den von diesen versorgten Menschen und deren Angehörigen.“
Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)

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