Riester- und Rürup-Rente im Vergleich – Für wen eignet sich welche Variante der privaten Altersvorsorge?

Private Altersvorsorge ist in aller Munde: Mehr als die Hälfte der unter 65-Jährigen bezeichnen die eigene Altersvorsorge als äußerst oder sehr wichtig – so eines der Ergebnisse einer im August 2009 von TNS-Infratest durchgeführten repräsentativen Mehrbezieherstudie, an der sich auch die ERGO Versicherungsgruppe beteiligt hat. Unter den vielen angebotenen Modellen zeichnet sich die jeweils nach ihren Initiatoren bezeichnete „Riester“- bzw. „Rürup“-Rente durch ihre staatliche Unterstützung aus. Die Riester-Rente richtet sich an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige sowie Soldaten und die überwiegende Zahl der Beamten. Als Pendant dazu bietet die Rürup-Rente nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Freiberuflern eine steuerlich geförderte private Altersversorgung. Einen Überblick der wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Rentenversicherungen bietet die ERGO Versicherungsgruppe.
Die Notwendigkeit, sich privat um eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter zu kümmern, steht für die meisten Menschen außer Frage. Allerdings ist es nicht immer einfach, bei der Vielfalt der Angebote die individuell passende Lösung zu finden. Zu den bekanntesten Modellen gehören sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente, auch Förderrente bzw. Basisrente genannt.
Für wen passt welches Modell? „Wie der Name schon sagt, fördert der Staat mit der Förderrente durch Zulagen und eventuelle Steuererleichterungen die Eigeninitiative, sich eine private Zukunftssicherung aufzubauen“, erläutert Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe. Interessant ist dieses Rentenangebot besonders für Familien mit Kindern, da für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage gezahlt wird. Eine Basisrente und Option zur Steuererleichterung zugleich ist die Rürup-Rente. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sowie Angestellte mit hoher Steuerlast profitieren von diesem Angebot.
Wie sieht die staatliche Förderung aus? Wer „riestert“ kann mit staatlichen Zulagen rechnen. Unterschieden wird dabei zwischen einer Grundzulage für Erwachsene und einer Kinderzulage. Berufsstarter bis 25 erhalten zudem einmalig den Berufsstarter-Bonus. Die ERGO-Expertin ergänzt: „Die Beantragung der Zulagenförderung ist sehr einfach und gilt für die gesamte Dauer des Sparvertrages.“ Die Beiträge der Förderrente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Anschließend prüft das Finanzamt, ob für den Sparer die staatliche Zulage oder der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben (bis zu 2.100 Euro jährlich inklusive Zulage) günstiger ist. Ist die ermittelte Steuerersparnis höher als der Zulagenanspruch, fließt die Zulage in den Vertrag mit ein und die ermittelte Differenz wird vom Finanzamt gutgeschrieben. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2009 soll diese Förderung jetzt auch für Rentner gelten, die es ins EU-Ausland zieht. Wer eine Basisrente abschließt, profitiert von den damit verbundenen Steuervorteilen: Bis zu 20.000 Euro (Ehepaare: 40.000 Euro) können pro Jahr geltend gemacht werden. Davon werden 2010 70 Prozent anerkannt. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Punkte bis 2025 auf 100 Prozent. Einen wichtigen Hinweis dazu liefert Tatjana Höchstödter: „Zukünftig werden nur die Basisrenten als förderwürdig anerkannt, für die eine Zertifizierung der Versicherungsaufsicht BaFin vorliegt. Diese Zertifizierung ist für einen Großteil der ERGO Leben-Produkte bereits erfolgt.“
Wie sieht es in der Rentenphase aus? Egal, welches Modell gewählt wird: Hier beginnt die Rente bereits mit dem 60. Lebensjahr. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Riester-Versicherte, die zu Beginn der Rentenauszahlung eine größere Investition tätigen wollen, können sich bis zu 30 Prozent des bis dahin angesammelten Geldes auszahlen lassen; entsprechend vermindert sich die Rentenleistung. Ab dem Start der Rentenauszahlung werden sowohl Riester- als auch Rürup-Renten voll besteuert (so genannte „nachgelagerte Besteuerung“). Da im Alter das Einkommen und somit der persönliche Steuersatz meist niedriger sind als im Erwerbsleben, kann die nachgelagerte Besteuerung vorteilhaft sein. Bei Beziehern der Basisrente wird der steuerpflichtige Anteil von momentan 60 Prozent schrittweise jedes Jahr um zwei Prozent bis 2020 auf 80 Prozent erhöht. In den Folgejahren erfolgt dann die Erhöhung um jährlich ein Prozent des zu versteuernden Anteils auf 100 Prozent bis 2040.
Schutz vor staatlichem Eingriff Weder für Arbeitnehmer noch für Selbstständige gibt es heute eine echte Sicherheit. Arbeitslosigkeit oder, bei Selbstständigen, eine Insolvenz kann keiner ausschließen – egal, wie sicher die Position oder der Großauftrag zu sein scheint. „Die Förder- und die Basisrente sind jedoch während der Ansparphase vor dem Zugriff von „Hartz-IV‘ geschützt“, beruhigt die ERGO-Expertin. „Das gilt auch im Falle einer Insolvenz – eine Pfändung ist ausgeschlossen.“
Übertragung auf Hinterbliebene Zwar sind sowohl die Rürup- als auch die Riester-Rente Leibrenten, das heißt das eingezahlte Kapital verfällt, wenn der Sparer stirbt. Allerdings bieten viele Versicherer eine entsprechende Zusatzversicherung als Hinterbliebenenrente. Im Zuge steigender Lebenserwartung ist die private Altersvorsorge für jeden ein „Muss“. Welches der beiden bekanntesten Modelle, Riester- oder Rürup-Rente, im konkreten Fall besser passt, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab.
(Pressemitteilung der ERGO Versicherungsgruppe AG)

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