BGH-Urteil: Mehr Transparenz für Gaskunden

Mehr Transparenz im Gasmarkt erhofft sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hatte entschieden, dass es die Kunden unangemessen benachteiligt, den Gaspreis alleine an die Entwicklung des Ölpreises zu koppeln. Unmittelbare Preissenkungen sind aus Sicht des vzbv durch den Richterspruch jedoch nicht zu erwarten. „Entscheidend ist, dass wir mehr Wettbewerb in den Markt bekommen. Das BGH-Urteil hat die Bedingungen dafür verbessert“, so Vorstand Gerd Billen.
Die Ölpreisbindung hatte in der Vergangenheit zu enormer Intransparenz geführt. Dabei gaben Versorger einen Anstieg des Ölpreises stets in vollem Umfang an Kunden weiter. Fielen die Weltmarktpreise wieder, blieben die Senkungen dagegen marginal. „Diese unsinnige Koppelung hat niemand verstanden. Deshalb ist es gut, dass die Märkte nun voneinander getrennt betrachtet werden können“, erklärt Billen und beglückwünscht den Bund der Energieverbraucher (BDE) für sein Engagement in dem Verfahren. „Beharrlichkeit zahlt sich aus, für die Verbraucher in diesem Fall in barer Münze.“

Folgen hat das Urteil allerdings zunächst nur für Verträge, die eine Preisanpassungsklausel mit Ölpreisbindung beinhalten. Betroffene Verbraucher können von ihren Versorgern eine Änderung der Verträge sowie möglicherweise auch Rückzahlungen verlangen. Ob sich Ansprüche wegen vergangener Preiserhöhungen ergeben, ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen.

Um mehr Wettbewerb im Gasmarkt zu erreichen, müssen aus Sicht des vzbv vor allem im ländlichen Raum größere zusammenhängende Netzgebiete geschaffen werden. Diese Gebiete sind derzeit für Anbieter wenig attraktiv, weil es dort mehr als 800 Gasnetzbetreiber gibt. Um die Kunden zu beliefern müssen die Versorger deshalb mit einer Vielzahl von Netzbetreibern Verträge abschließen. Die Folge: Enorme Kosten bei geringen Gewinnmargen. „Solche Hürden für den Wettbewerb müssen beseitigt werden“, so Billen.(Pressemitteilung vom VZ Bundesverband)

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