Kreuzfahrt oder Krankenhaus? – Medizinische Unterstützung vor und auf einer Schiffsfahrt

Kreuzfahrten werden immer beliebter: Ob Familien, Singles, Senioren oder Hochzeitspaare, an Deck und bei Landgängen findet jeder Reisende Erholung und Abwechslung. Bei aller Vorfreude wird oft der richtige Reiseschutz vergessen – wer wird auf einem „Traumschiff“ schon krank werden? Das rächt sich jedoch, wenn der Reisende noch vor der Abfahrt krank wird, oder die Reise aufgrund einer Erkrankung des Urlaubers oder eines seiner Angehörigen daheim abgebrochen werden muss. Eine Übersicht über sinnvolle Schutzmaßnahmen im Vorfeld gibt die Europäische Reiseversicherung (ERV).

Insgesamt 18 Prozent mehr Passagiere konnten die Veranstalter von Hochsee- und Flusskreuzfahrten 2008 verzeichnen, so die Umfrage „Kreuzfahrtenmarkt Deutschland 2008“ des Deutschen Reiseverbandes. Immer mehr Urlauber wollen die Kombination aus Entspannung auf hoher See und abwechslungsreichen Landgängen in fremden Ländern genießen. Doch was tun, wenn ein paar Wochen vor der Abfahrt der Arzt beispielsweise die Diagnose „Nierenstein“ stellt? Die Kreuzfahrt unter Schmerzen und womöglich in der Kabine verbringen zu müssen, wäre ein Alptraum. Zudem muss laut den Bedingungen der Reiserücktrittversicherung unverzüglich storniert werden, sollte die Reise wegen unerwarteter Krankheit nicht angetreten werden können. Gehen die Nierensteine dann aber „rechtzeitig“ noch von selbst ab, so ist der Ärger über die voreilige Stornierung und den verpassten Traumurlaub groß.
Daher raten die Experten der ERV, bereits vor Abschluss einer Reiserücktrittversicherung genau in den Bedingungen nachzulesen, ob auch ein medizinischer Beratungsservice Teil der Versicherungsleistung ist.
Ist dieser Service inklusive, kann sich der Reisende telefonisch von erfahrenen Reisemedizinern beraten lassen. Sie sprechen auf Basis eines ärztlichen Attests oder einer bestehenden Diagnose dann eine Empfehlung aus. Wenn eine Chance auf eine Genesung vor Reiseantritt besteht, geben Sie grünes Licht zum Kofferpacken. Verschlechtert sich jedoch der Gesundheitszustand, so sollte die Versicherung die höheren Stornokosten übernehmen.

Blinddarmreizung auf hoher See

Keine noch so gute Urlaubsvorbereitung bewahrt vor unangemeldeten Krankheiten auf Reisen, wie beispielsweise einer Blinddarmreizung oder einem Magen-Darm-Virus. Die Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente im Ausland muss der Betroffene immer direkt vor Ort zahlen. Hat man bereits vor Urlaubsbeginn in eine Reisekrankenversicherung investiert, werden in der Regel die Auslagen rückwirkend erstattet.

Kreuzfahrt mit abruptem Ende

Selbst der beste Schiffsarzt und ein exzellent ausgestattetes Krankenhaus vor Ort sind keine Garantie, dass ein erkrankter Urlauber rasch wieder gesund wird. Mitunter ist der Rücktransport mit anschließender medizinischer Versorgung in der Heimat unabdingbar. Allerdings kann der dafür notwendige Aufwand sowohl organisatorisch als auch finanziell immens sein. Da ist es beruhigend zu wissen, dass der Betroffene eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat. Denn der Rücktransport von Erkrankten aus dem Ausland wird von gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen.

Zudem ist eine krankheitsbedingte Reiseunterbrechung auf Urlaubsreisen immer mit in Betracht zu ziehen. Je nach Reiseziel und individuellem Anspruch lohnt sich damit oft ein umfassendes Versicherungspaket, das gegen die finanziellen Folgen bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch schützt sowie medizinische Beratung und eine Reisekrankenversicherung bietet. Entsprechend gut abgesichert, beginnt der Erholungsurlaub damit schon bei der Planung.

Pressemitteilung der ERGO Versicherungsgruppe AG

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