Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht

Am 8. März hat die Ombudsstelle Geschlossene Fonds in Berlin ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht. Zahl der am Ombudsverfahren teilnehmenden Unternehmen steigt auf 264 Dem Bericht zufolge hat sich der Wirkungskreis der Ombudsstelle stark vergrößert. Seit Gründung im März 2008 haben sich 44 Anbieter geschlossener Fonds und insgesamt 220 weitere Unternehmen (insbes. Fonds- und Treuhandgesellschaften) der Schlichtungsstelle angeschlossen.
Allein im Jahr 2009 sind 98 Unternehmen neu hinzugekommen. 3 Unternehmen haben den Verein Ombudsstelle 2009 verlassen: SAB Spar- und Anlageberatung AG, DOBA Grund Beteiligungs GmbH und WestLB Trust GmbH. Diese Unternehmen sind aus dem Verband Geschlossene Fonds ausgeschieden, womit auch die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verein Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. nicht mehr gegeben war. Per 31.3.2010 wird aus demselben Grund Fondshaus Hamburg ausscheiden. Leichter Rückgang im Beschwerdeaufkommen 2009 sind insgesamt 88 Anfragen bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds eingegangen. 34 dieser Anfragen richteten sich gegen geschlossene Fonds, die von Vereinsmitgliedern initiiert worden sind. Betroffen waren 27 verschiedene geschlossene Fonds von 19 Mitgliedsunternehmen. 40 Anfragen betrafen geschlossene Fonds, die nicht von Vereinsmitgliedern aufgelegt wurden, weitere 8 bezogen sich nicht auf geschlossene Fonds sondern z.B. auf offene Fonds oder Versicherungen. In 6 Fällen richtete sich die Beschwerde gegen ein Vertriebsunternehmen bzw. den Bankenvertrieb. Ausgang der Verfahren Die Ombudsstelle kann über insgesamt 81 abgeschlossene Fälle im Jahr 2009 berichten. In 3 Fällen kam es zu Einigungen, die allesamt die Auflösung des Vertrages und die Rückabwicklung der Beteiligung betrafen. In 12 Fällen hat die Prüfung der Ombudsfrau ergeben, dass eine inhaltliche Beurteilung des Falles nicht möglich ist, da es sich um einen unzulässigen Verfahrensgegenstand gemäß § 5 Abs. 2 der Verfahrensordnung handelt. 59 Fälle musste die Ombudsstelle wegen Unzuständigkeit zurückweisen. Dabei handelte es sich um Beschwerden zu Altfonds der Mitgliedsunternehmen, die sich noch nicht dem Ombudsverfahren angeschlossen haben (6 Fälle) und um Beschwerden gegen Fonds von Unternehmen, die nicht der Ombudsstelle angeschlossen sind (53 Fälle). 7 Fälle wurden von den Beschwerdeführern nicht weiter verfolgt. Beschwerdegründe Die häufigsten Beschwerdegründe im Jahr 2009 bezogen sich auf die Kündigung der Beteiligung (15 Beschwerden) und auf Prospektfehler (11 Beschwerden). Weitere Beschwerden hatten Fehler bei Auszahlungen / Ausschüttungen (7 Fälle), Kontroll- und Auskunftsrechte (6 Fälle) sowie den Widerruf der Beteiligung (5 Fälle) zum Gegenstand. Ein weiterer Fall bezog sich auf die Übertragung der Beteiligung, 37 Beschwerden wurden unter sonstigen Beweggründen zusammengefasst. In 6 Fällen ist der Verfahrensgegenstand der Ombudsstelle unbekannt geblieben. Der vollständige Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für das Jahr 2009 steht auf den Internetseiten der Ombudsstelle unter dem Menüpunkt Publikationen (http://www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de/publikationen.html) zum Download bereit. Fazit und Ausblick Anders als erwartet, hat sich die Finanzkrise 2009 noch nicht auf die Anzahl der Anfragen und Beschwerden ausgewirkt. Zwar gab es Anleger, die Rat suchten, wie sie sich in der Krise verhalten sollten. Hierbei handelte es sich allerdings nur um wenige Fälle. Die Geschäftsführerin der Ombudsstelle, Dr. Ulrike Busse, über mögliche Ursachen: „Viele in Not geratene Fondsgesellschaften sind sogenannte Altfonds, die sich dem Ombudsverfahren noch nicht angeschlossen haben. Für diese besteht deshalb keine Zuständigkeit der Ombudsstelle.“ Soweit Fehler bei der Beratung oder Vermittlung der Anlage gerügt würden, käme zudem eine Zuständigkeit der Schlichtungsstellen der Banken und Sparkassen in Frage. „Schließlich könnte das Ausbleiben eines erhöhten Beschwerdeaufkommens aber auch ein Zeichen dafür sein, dass die Informationspolitik und Aufklärungsarbeit der Fondsgeschäftsführung die Verunsicherung der Anleger auffangen konnte,“ so Dr. Busse weiter. Positiv wertet Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des Vereins Ombudsstelle zudem die Rückmeldung aus dem Markt, dass die Teilnahme der Fondsgesellschaft am Ombudsverfahren für immer mehr Anleger und auch den Vertrieb ein relevantes Entscheidungskriterium darstellt.
(Pressemitteilung Ombudsstelle Geschlossene Fonds)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.