Deutsche Rentenversicherung: Frist für freiwillige Beiträge 2009 endet am 31. März

Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2009 müssen spätestens bis zum 31. März 2010 eingezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Saarland hin.
Bei der Zahlung kann man zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 79,60 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.074,60 Euro jeden Betrag frei wählen. Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.
Insbesondere Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten wollen, sollten diesen Termin keinesfalls versäumen.
Mehr Informationen zum Thema gibt es bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Saarland, Martin-Luther-Straße 2-4, 66111 Saarbrücken oder über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 48 017. (Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Saarland)

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