Repräsentationsaufwand

Als Repräsentationsaufwände werden unangemessen hohe Ausgaben bezeichnet, die das Finanzamt nicht mehr als Betriebsausgaben anerkennt, sondern als Kosten für die private Lebensführung. Das kann der Fall sein, wenn ein Firmenwagen ein Auto der Luxusklasse ist oder Büromöbel sehr wertvoll sind und dadurch einen eher repräsentativen Charakter haben.

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