Sturm Xynthia: Welche Versicherungen haften?

?Xynthia? forderte mehr Menschenleben in Europa als die zerstörerischen
Orkane ?Lothar? (1999) und ?Kyrill? (2007). Das Orkan-Tief wütete in
Westeuropa mit Böen bis zu 166 km/h. In Deutschland waren Hessen,
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen am heftigsten betroffen. Aber
auch in den Geschäftsgebieten des Konzerns Versicherungskammer Bayern
führte der Orkan zu erheblichen Sachschäden. Allein in Bayern, vor allem in
Franken, und der Pfalz wird nach ersten Hochrechnungen mit rund 20.000
Schadenmeldungen und mit einem Schadenaufwand von ca. 15 Millionen Euro
gerechnet.

Die Versicherungskammer Bayern rät ihren Kunden, Schäden sofort zu melden:
Hierfür ist die zentrale Schadenhotline unter 01805/123456 (0,14 ?/Min aus
dem deutschen Festnetz; max. 0,42 ?/Min aus dem deutschen Mobilfunknetz)
geschaltet. Die Mitarbeiter des Schadenservice sorgen für eine schnelle und
reibungslose Regulierung. Wenn möglich, sollten im Schadenfall Notmaßnahmen
zur Minderung des Schadens ergriffen werden. Grundsätzlich empfiehlt die
Versicherungskammer Bayern, jeden Schaden zu fotografieren.

Welche Versicherungen für welche Schäden?
Stürme können Schäden an Gebäuden und Autos verursachen – etwa durch
umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten.
Für Schäden am Gebäude leistet eine Wohngebäudeversicherung mit KlimaKasko.
Sie greift bei Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8, das entspricht 62
Kilometer je Stunde), aber auch durch Feuer, Leitungswasser, Hagel sowie
weiteren Elementarereignissen wie Starkregen, Hochwasser, Schneedruck etc.
Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat,
sind Folgeschäden durch Niederschläge übrigens ebenfalls versichert.
Eine Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung.
Auch in diesem Fall sind die Folgeschäden ? die etwa nach einer
Dachabdeckung am Hausrat auftreten können ? mitversichert.
Schäden am eigenen Auto ersetzt eine Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Sie leistet nicht nur für Schäden, die direkt durch den Sturm entstanden
sind. Der Versicherungsschutz umfasst auch Beschädigungen durch
umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.
(Pressemitteilung Versicherungskammer Bayern)

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