Nach Daten-Klau 4.000 Selbstanzeigen

Laufend tauchen neue Daten-CDs mit den Namen vermeintlicher Steuersünder auf. In der Folge hat sich nach einer Meldung des World Tax Service WTS allein in der letzen Februarwoche die Zahl der Selbstanzeigen von 2.000 auf knapp 4.000 verdoppelt. Unterdessen rät WTS-Steueranwalt Dr. Tom Offerhaus dringend zu einer geordneten Rückzugsstrategie. In der Phase bis zur Abgabe einer fundierten Selbstanzeige dürfe man keine Fehler machen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Online-Abstimmung für Bürger zum Thema Straffreiheit gestartet.
Mehr als 1.300 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung gingen im Februar allein bei den baden-württembergischen Finanzämtern ein, in Bayern waren es mehr als 1.200. In Hessen meldeten sich mehr als 500 reuige „Steuersünder“, in Niedersachen waren es 430, in Hamburg knapp 200 und in Schleswig-Holstein 175.
Tom Offerhaus ist Rechtsanwalt und Partner bei der WTS in München. Den verunsicherten Steuerpflichtigen mit nicht offen gelegten Bankverbindungen in der Schweiz, aber auch anderen Staaten wie Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg empfiehlt er, straffrei aus einer begangenen Steuerhinterziehung zu gehen. „Dies gilt aber eben nur, solange die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür steht. Dem Täter darf die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens noch nicht bekannt sein. Wenn die konkrete Tat bereits entdeckt ist und der Täter dies wissen müsste, kann er sich ebenfalls nicht mehr straffrei aus der Affäre ziehen.“ Er rät unter anderem dringend dazu, die Erträgnis-Aufstellungen während der Bearbeitung in einer Schweizer Steuerkanzlei anonymisieren zu lassen.
Da die WTS ein internationales Netzwerk von Steuerexperten in 92 Ländern gespannt hat, kann sie eine völlig anonymisierte Vorbereitung einer Selbstanzeige garantieren, bis diese auch wirklich eingereicht ist. „In diesem Fall sammelt unsere Schweizer Niederlassung die Erträgnisaufstellungen bei den Banken ein und stellt sicher, dass die Unterlagen völlig anonymisiert an uns weitergeleitet werden.“ Die Steuerberater und Steueranwälte in Deutschland bereiten die Nacherklärungen dann ohne Namenszuordnung vor, damit in den Tagen vor einer Selbstanzeige kein Risiko einer Entdeckung droht.
Ohne Selbstanzeige muss der entdeckte Steuerhinterzieher ab einer Million Euro hinterzogener Steuerschuld in aller Regel mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2008 entschieden. In einem besonders schweren Fall drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Jedenfalls muss der Betroffene zusätzlich zur Steuernachzahlung mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Der BGH machte in seinem Urteil klar, dass es sich bei der Steuerhinterziehung keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt.
Wie sollte man sich verhalten, wenn einem die unterlassene Erklärung von Kapitaleinkünften in der Schweiz vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion Sorgen bereitet? „Wir können in solch einem Fall nur nachdrücklich zu einer schnellen Selbstanzeige raten“, so Dr. Offerhaus. „Steuerhinterziehung ist die einzige Straftat, bei der man seine Tat auf diese Weise quasi ungeschehen machen kann. Ist Eile geboten, so sollte die Selbstanzeige zunächst auf einer großzügigen Schätzbasis erfolgen. Eine detaillierte Nacherklärung, die dann hoffentlich zu günstigeren Resultaten führt, kann nachgereicht werden. Steht ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung im Raum, so sollte die Selbstanzeige die letzten zehn Jahre umfassen. Ansonsten sollten zumindest die letzten fünf Jahre dargestellt werden, da die strafrechtliche Verjährungsfrist für den einfachen Fall der Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt.
Zur Erlangung der Straffreiheit mag eine Selbstanzeige über die nichterklärten Erträge der letzten fünf Jahre zuzüglich Nachzahlung der Steuern für diesen Zeitraum ausreichen. Um eine Steuernachzahlung auch für den davorliegenden Fünfjahreszeitraum kommt man aber dennoch nicht herum. Neben den Steuern sind auch Zinsen zu zahlen, und zwar in Höhe von 6% der Steuerschuld pro Jahr. „So manch ein Steuerzahler wird jedoch überrascht sein, wie niedrig die Zahlschuld im Verhältnis zur Höhe der Vermögenswerte ist“, beruhigt der Steueranwalt.
Schnelligkeit ist alles bei einer Selbstanzeige. Laut Dr. Offerhaus ist eine Tat noch nicht dadurch entdeckt, dass sich der Name eines Steuerpflichtigen auf einer Daten-CD befindet, die in die Hände der deutschen Steuerfahndung geraten ist. Von einer Tatentdeckung kann erst ausgegangen werden, wenn diese Daten mit den persönlichen Steuererklärungen des Steuerpflichtigen abgeglichen worden sind. „Zudem muss der Betreffende in dieser Phase noch nicht mit einer Entdeckung seiner Tat rechnen. Denn das würde ja voraussetzen, dass er heute Kenntnis davon hat, dass sein Name auf der CD steht.“
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Online-Abstimmung zur Straffreiheit gestartet, bei der die Bürger ihre Meinung äußern können. „Finden Sie es richtig, dass Steuersünder nach einer Selbstanzeige mit Straffreiheit rechnen können?“, fragt der Bundesfinanzminister die Besucher seiner Website www.bundesfinanzministerium.de .
(Pressemitteilung WTS AG Steuerberatungsgesellschaft)

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