Verbraucherzentrale: Beratungsprotokollen schützen Anleger kaum

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW hat schwere Mängel in den Geldanlage-Protokollen aufgezeigt. Nun beweisen erste Fälle: Anleger werden immer noch manipuliert. Banken müssen seit Jahresbeginn alle Geldanlagegespräche zu Wertpapieren protokollieren. Doch die neu eingeführten Beratungsprotokolle bieten Verbrauchern kaum Schutz. Im Gegenteil: Banken nutzen die Protokolle sogar, um Anleger zu übervorteilen. Das zeigen erste Fälle von Anlegern, die in der Beratung der Verbraucherzentrale Hilfe suchen – weil das Protokoll sie nicht vor Falschberatung geschützt hat. So wollte ein Institut einer Verbraucherin einen Immobilienfonds verkaufen – obwohl die Frau den Beratern der Verbraucherzentrale versicherte, sie hätte ihren Bankberater mehrfach um eine sichere Geldanlage gebeten und im Protokoll sogar handschriftlich der Hinweis „Sicherheit“ stand. Festgeld oder Bundesschatzbriefe wären nahe liegende Empfehlungen gewesen. Der Berater verkaufte der Kundin dennoch einen Immobilienfonds. Weil der so gar nicht zum Wunsch der Verbraucherin passte, musste er allerdings zu einem Trick greifen: Er kreuzte im Protokoll an, dass auf Wunsch der Kundin vom zuvor ermittelten Risikoprofil abgewichen werde. Nur: Die Kundin wusste gar nichts von ihrem angeblichen Wunsch – und war schockiert, als die Berater der Verbraucherzentrale sie auf das Kreuzchen im Protokoll hinwiesen. Es ist davon auszugehen, dass solche Fälle von Verbrauchertäuschung mithilfe der neuen Protokolle häufig vorkommen. Schließlich sehen die Protokollvorlagen der meisten Banken die Möglichkeit vor, mit einem einfachen Kreuz irgendwo im Dokument von einer zuvor ermittelten Risikoeinstufung abzuweichen. Das ergab eine Stichprobe, bei der die Verbraucherzentrale NRW die Protokollvorlagen von 14 Banken und Sparkassen untersuchte. „Wie leicht diese Option zum Einfallstor für Missbrauch und Falschberatung werden kann, erleben wir nun in unseren Beratungsstellen“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Ein weiteres Problem für Verbraucher: Viele Institute fordern von ihren Kunden eine Unterschrift unter dem Beratungsprotokoll. Die ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und verschlechtert eventuell die Rechtsposition der Anleger bei einem Streit wegen Falschberatung. Wenn ein Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt, dass die Bank ihm auf seinen Wunsch hin ein falsches Produkt verkauft, könnte er vor Gericht schlechte Karten haben. Allerdings sind viele Verbraucher gezwungen, die Protokolle zu unterschreiben, wenn sie ihrer Hausbank nicht den Rücken kehren wollen. Auch dies wurde den Beratern der Verbraucherzentrale in diesem Jahr bereits berichtet: Weil ein Anleger nicht unterschreiben wollte, weigerte eine Sparkasse sich, ihm das empfohlene Produkt zu verkaufen. Fälle wie dieser stehen beispielhaft für den nach wie vor verbraucherunfreundlichen Beratungsalltag. Für die Verbraucherschützer ist die Konsequenz aus der Stichprobe und den ersten Erfahrungen mit den Protokollen daher klar: „Wir for-dern weitergehende gesetzliche Regelungen“, so Klaus Müller. „Die Beweislast muss umgekehrt werden. Künftig sollten Banken beweisen müssen, dass sie die Verbraucher richtig beraten haben – nicht umgekehrt.“ Bisher haben es die Kun-den schwer, den Beweis der Falschberatung zu führen – weil der Bankberater als Zeuge gegen sie aussagt oder Dokumente vorlegt, die gegen die Verbraucher sprechen. Eine weitere Forderung der Verbraucherzentrale NRW: Die Protokolle der Banken sollten vereinheitlicht und verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Insbesondere sollten Empfehlungen individuell begründet und Standardformeln verbannt werden. „In der vorliegenden Form helfen die Protokolle vor allem den Banken“, so Müllers Fazit. „Die Verbraucher werden kaum geschützt.“ Die Verbraucherzentrale rät Anlegern daher, sich gut auf das Beratungsgespräch vorzubereiten – und das Protokoll vor dem Geschäftsabschluss gründlich zu lesen.
Die detaillierte Darstellung der Stichprobe und ihrer Ergebnisse finden Sie im Internet auf www.verbraucherfinanzwissen.de, dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Finanzportal der Verbraucherzentrale NRW. Dort können Verbraucher auch in einem Forum ihre Erfahrungen mit den neuen Beratungsprotokollen der Banken schildern. (Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW)

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