Berater Lotse: Wohn-Riester nicht frei von Tücken

Seit 2008 können Verbraucher im Rahmen des Wohn-Riester-Programms für die Eigenkapitalbildung auf den Eigenheimerwerb und die Finanzierung der selbst genutzten Wohnimmobilie Riester-Zulage erhalten.
Mehr als 150.000 Verträge sind bereits abgeschlossen worden. Doch Wohn-Riester ist trotz der unstrittigen Vorzüge nicht ohne Tücken, warnen die unabhängigen und auf Honorarbasis arbeitenden Finanzfachleute von Berater-Lotse.de, dem Online- Portal für Finanz-, Steuer- und Rechtsexperten. Wer Riester-Bausparverträge oder Riester-Darlehen bei der Finanzierung seines Eigenheims einsetzt, muss sich dauerhaft an die Eigennutzung binden, weil bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf die Rückzahlung der bereits erhaltenen Zulagen droht. Im Rentenalter muss einkalkuliert werden, dass alle geförderten Anspar- und Tilgungsleistungen als fiktives Einkommen zu versteuern sind. Dazu kommt, dass Riester-Darlehen im Vergleich zu klassischen Bankkrediten oftmals mit höheren Zinsen verbunden sind. Damit ist es für Häuslebauer sinnvoller denn je zuvor, vor der Entscheidung für ein bestimmtes Finanzierungsmodell einen neutralen und provisionsunabhängigen Berater zu konsultieren, der gegen ein Beratungshonorar die in Frage kommenden Alternativen durchrechnet und die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigt. Auf dieser Basis lässt sich dann entscheiden, ob das Einbinden der Riester-Förderung in die Baufinanzierung oder ein herkömmliches Finanzierungsmodell die bessere Lösung darstellt.
(Pressemitteilung Berater Lotse)

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