Mit Diabetes bewerben: Was der Arbeitgeber fragen darf und was nicht

Diabetiker können fast jeden Beruf ohne Einschränkungen ausüben. Unwissenheit oder das Bemühen, jedes Risiko auszuschließen, verführt manche Firmen dazu, Zuckerkranke lieber außen vor zu halten.
Wie sollen Diabetiker sich bei Bewerbungen also verhalten? Fragen an den Bewerber müssten sich auf die Arbeit beschränken sagt der Experte für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, Michael Puchert, im Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“. „Tun sie das nicht, sind sie unzulässig“, fährt er fort. „Sie können in bestimmten Fällen wahrheitswidrig antworten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.“ Eine Sekretärin mit Diabetes etwa dürfe die Krankheit verschweigen, wenn sie sich in einem Büro bewirbt. „Wer sich aber mit einem diabetischen Fußsyndrom auf eine Stelle als Kellnerin bewirbt, muss das angeben“, so Puchert.
(Pressemitteilung Diabetes Ratgeber)

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