Kredite, Girokonten und Kreditkarten ohne SCHUFA

„Kredite ohne SCHUFA“, „Girokonto ohne SCHUFA“ oder „Kreditkarte ohne SCHUFA“ sind äußerst beliebte Suchbegriffe in den gängigen Suchmaschinen. Doch was zeichnet „ohne SCHUFA“ eigentlich aus? Haben Kunden wirklich einen Nutzen oder zahlen sie am Ende noch drauf? Ausführliche Antworten dazu lesen Sie in diesem Text.

Die SCHUFA und ihre Funktion

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(use) Wenn es Angebote „ohne SCHUFA“ gibt, welche Funktion hat die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA Holding AG) dann grundsätzlich? Die SCHUFA selbst bezeichnet sich als „Dienstleister und Partner im modernen Wirtschaftsleben“ und legt die Grundlage für eine gesicherte Kreditvergabe. Wer als Bundesbürger heutzutage einen Kredit aufnehmen, ein neues Girokonto eröffnen oder auch eine Immobilie anmieten möchte, kommt mit der SCHUFA im Kontakt. Denn dort sind Daten gespeichert, die die Finanzen jedes Kontoinhabers betreffen. Die SCHUFA Holding AG arbeitet mit 4.500 Partnern, die aus Banken, Sparkassen und Handel bestehen, eng zusammen.

SCHUFA – welche Daten werden gespeichert?
Wenn ein Kunde bei einer Bank wegen der Gewährung eines Kredits anfragt, passiert das nach folgender Vorgehensweise: Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit fragen die Kreditinstitute zunächst alle persönlichen Daten ab, die für die Kreditentscheidung wichtig sind. Zuerst müssen sich Interessenten gegenüber der Bank legitimieren, beispielsweise mit dem Personalausweis. Auf jeden Fall müssen sie volljährig sein und, wenn Kunden die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Außerdem sollten Antragsteller in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und sich nicht in einer Ausbildung befinden.

Die Bank prüft, ob der Interessent in der Lage ist, aufgrund seiner Einkommensverhältnisse und ständiger Verpflichtungen – wie Miete und Lebensunterhalt – den Kredit pünktlich zu tilgen. Dazu verlangt die Bank Kopien der letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen bzw. andere Einkommensnachweise, aus denen hervorgeht, dass regelmäßige Einkünfte erzielt werden. Übersteigt die monatlich zu zahlende Rate das frei verfügbare Einkommen, wird der Kreditantrag abgelehnt oder der Antragsteller muss zusätzliche Sicherheiten beschaffen. Die Richtigkeit seiner Angaben bestätigt der Antragssteller mit seiner Unterschrift.
Doch diese Unterschrift ermöglicht noch mehr: Hiermit wird bei jedem Kreditantrag dem Kreditinstitut das Einverständnis erteilt, dass die Bank oder Sparkasse gespeicherte Informationen bei der SCHUFA einholen darf.

Leider bewirkt jede Kreditanfrage bei der SCHUFA eine kurzzeitige Verschlechterung des so genannten Scoring-Wertes, der den Grad der Kreditwürdigkeit bestimmt.
Verbraucher müssen demnach darauf achten, dass die Bank keine Anfrage bei der SCHUFA unter dem Kriterium „Anfrage Kredit“ vornimmt, sondern, wenn möglich, immer nur unter dem Kriterium „Anfrage Kreditkondition“. Dann werden die angegebenen Daten nicht gespeichert und der ursprüngliche Scoring-Wert bleibt erhalten.

Um zu verhindern, dass falsche Daten bei der SCHUFA eingetragen werden, sollten Kunden bei einem Kreditberatungsgespräch in der Bank das Thema SCHUFA-Eintrag selbst thematisieren. Um ganz sicher zu sein, dass man trotz mehrerer Kreditanfragen noch immer einen intakten Scoring-Wert hat, nimmt der Kunde am besten eine SCHUFA-Eigenauskunft vor und lässt mögliche falsche Angaben berichtigen.

Die SCHUFA speichert von jedem Kontoinhaber Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, aktuelle Anschrift sowie Daten über seine Girokonten und Ratenkredite, um Missbrauch bei Konsumentenkrediten zu verhindern. Enthalten sind damit Einträge über Kredit- und Leasingverträge und deren Laufzeit, Eröffnungen von Girokonten und die Ausgabe von Kreditkarten. Gespeichert werden aber auch Anfragen von Unternehmen oder Banken zu einer Person. All diese Informationen unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur Kreditinstituten mitgeteilt werden. Die SCHUFA speichert keine Informationen über das Einkommen, Depotwerte oder andere Vermögensverhältnisse. Auch Angaben zum Arbeitgeber und dem Familienstand werden nicht vermerkt.
Jeder Kontoinhaber kann jederzeit die über ihn gespeicherten Informationen bei einer SCHUFA-Stelle oder unter www.schufa.de abfragen.

Auch um die Berichtigung und Löschung von Daten muss sich jeder Betroffene selbst kümmern. Dazu muss man sich entweder schriftlich an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle oder telefonisch an die SCHUFA wenden und die Änderung oder Sperrung der falschen Daten verlangen. Sinnvoll ist auch, auf eine Richtigstellung der Daten beim jeweiligen Vertragspartner der SCHUFA zu bestehen.

So funktioniert das Score-Verfahren der SCHUFA
Die SCHUFA bietet ihren Vertragspartnern einen Score-Wert an. Dieser Wert von eins bis 1.000 wird dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet. Hiermit wird die statistische Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angegeben. Je kleiner der Score-Wert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles.

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