TÜV warnt vor Bauschäden bei unsachgemäßer Wärmedämmung

Für Haus- und Wohnungseigentümer ist es das Top-Thema 2010: Fassadendämmung. Denn mit der novellierten Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) gelten seit Oktober 2009 verschärfte Anforderungen an die energetische Qualität von Neu- und Altbauten. Wärmedämm-Verbundsysteme sind zurzeit sehr gefragt, weil sie die Energiekosten je nach System von 20 bis über 30 Prozent senken können. Professionelle Ausführung ist unabdingbare Voraussetzung. „Richtig dämmen ist nichts für Hobby-Handwerker“, sagt Michael Reichmann von TÜV Rheinland. Bei der Auswahl von Sanierungsexperten sollten Immobilieneigentümer immer auf den Nachweis einer qualifizierten Weiterbildung achten. „Zahlreiche Bauschäden entstehen durch unsachgemäße Dämmung, weil beispielsweise vorhandene Feuchteschäden oder Schimmelpilzbefall nicht rechtzeitig erkannt wurden“, warnt Reichmann.
Gegenwärtig sind rund zwei Milliarden Quadratmeter Fassadenfläche in Deutschland modernisierungsbedürftig und verfügen noch nicht über eine innovative Wärmedämmung. „Der Bedarf nach zertifizierten Fachberatern, die die aktuellen Analysemethoden, Materialien und Techniken kennen, wird steigen“, sieht Reichmann voraus. TÜV Rheinland bietet deshalb 2010 bundesweit ein umfangreiches Seminarprogramm mit Zertifizierungen an. Es richtet sich an Bauhandwerker, Ingenieure und Architekten, aber auch an Bausachverständige, Energieberater, Sachbearbeiter der Versicherungs- und Immobilienwirtschaft sowie Verkäufer im Baustoffhandel. Die Teilnehmer erwerben in den Lehrgängen je nach persönlichem Arbeitsgebiet einen qualifizierendes Zertifikat als „Fachberater Wärmedämmung“, „Fachkraft für Thermografie“ oder einen Sachkundenachweis „Innendämmung von Gebäuden“ oder „Wärmedämm-Verbundsysteme“ (WDVS). Möglich ist die Weiterbildung bis zu einer EU-Zertifizierung zum Sachverständigen für Bau- und Schimmelpilzschäden. In den praxisorientierten Seminaren vermitteln erfahrene Fachdozenten bauphysikalische Grundlagen über Wärme und Feuchte, Analysemethoden zur Einschätzung vorhandener Schäden durch Schimmel sowie rechtliche Aspekte zum Energie-Ausweis und Haftungsfragen. (Pressemitteilung TÜV Rheinland)

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