ERGO-Versicherung bietet Rundumschutz vor FSME

Wandern, spielen, laufen: Bis Kinder und Naturfreunde die Tage wieder im Freien verbringen können, dauert es noch. Dennoch ist jetzt der richtige Moment, um sich umfassend vor der Frühsommer-Meningoenzephalitis, besser bekannt unter der Abkürzung FSME, zu schützen. Dieser gefährliche Erreger wird von der Zecke übertragen: Durch ihren Biss kann die fieberhafte Erkrankung der Hirnhäute, teils auch des Gehirns und des Rückenmarks, ausgelöst werden. „Die beste Prävention ist, bereits jetzt mit der mehrstufigen Impfung zu beginnen“, raten daher die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.
Dieser Schutz ist speziell für Erwachsene und Kinder, die sich viel im Freien aufhalten, unerlässlich: Denn die Lieblingsplätze der Zecke sind hohes Gras oder das Unterholz. Zwar gelten bisher nur Teile Deutschlands als FSME-Risikogebiete – das bedeutet, dass nur hier die Zecken den lebensbedrohlichen Erreger in sich tragen. Doch diese Gebiete weiten sich ständig aus. Studien haben ergeben, dass dort bereits bei jedem zehnten Zeckenbiss der Erreger an den Menschen weitergegeben wird.
Dreifach hält besser FSME hat keine Chance, wenn man sich richtig impft. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein sicherer Schutz vor der Erkrankung erst nach allen drei Impfungen zu erwarten ist. Nach der Erstimpfung folgt zwei bis zwölf Wochen später die Zweitimpfung, wiederum neun bis zwölf Monate später die dritte. Für Eilige gibt es aber auch eine Schnellimmunisierung: Die Impfung kann bereits sieben und 21 Tage nach der Erstimpfung wiederholt werden. Eine Auffrischung sollte dann nach einem und drei bis fünf Jahren erfolgen.
Impfkosten Entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Impfkosten für die Versicherten, die in den ausgewiesenen Risikogebieten wohnen. Welche das sind, das ermittelt das Robert-Koch-Institut jedes Jahr – aktuell hat es über 130 Regionen in Deutschland gekennzeichnet. Bei einigen Krankenversicherungen zählt diese Impfung zu den sogenannten Satzungsleistungen. In diesem Fall kommen sie auch dann für die Impfkosten auf, wenn die Versicherten nicht im Risikogebiet wohnen. Hier empfiehlt sich ein Anruf bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse, um die Kostenübernahme und die Modalitäten im individuellen Fall abzuklären. Ebenfalls wichtig zu wissen: In der Regel muss man als Versicherter in Vorleistung gehen und die Impfkosten anschließend direkt mit dem Versicherungsinstitut abrechnen. Aufgrund der von der privaten Krankenversicherung (PKV) angebotenen Tarifvielfalt ist die Kostenübernahme für Schutzimpfungen nicht einheitlich geregelt. Vielmehr ist der Leistungsanspruch für Schutzimpfungen abhängig vom versicherten Tarif. PKV-Versicherten ist daher zu empfehlen, die Kostenübernahme rechtzeitig mit ihrer Versicherung abzuklären. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.938  
(Pressemitteilung ERGO Versicherungsgruppe AG)

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