Von Nullprozentfinanzierung und geschenkter Mehrwertsteuer

Was man als Verbraucher wissen sollte

[!–T–]

„Jetzt kaufen später zahlen“

„Wir gewähren Ihnen eine Zahlpause von 6 Monaten!“, so oder ähnlich heißt es in den Werbeversprechen vieler Einzelhändler und viele Kunden greifen zu. Für den Kunden sinnvoll ist der Kauf dann, wenn er im Moment nicht über die finanziellen Mittel verfügt, diese aber bis zum Stichtag ansparen kann. Bei vielen Händlern kann sich der Kunde zu diesem Zeitpunkt auch entscheiden, ob er den Betrag mit einem mal zahlt oder eine Finanzierung abschließt. Meist ist die Zahlpause, wie die Nullprozent-Finanzierung auch, an eine ausreichende Bonität des Kunden gekoppelt. Viele Händler verlangen auch die Vorlage eines Gehaltsnachweises.

Für manchen Kunden wird das Problem des späteren Zahltermins ein psychologisches sein: Er kann sein Bedürfnis sofort befriedigen und die Folgen fürs Erste vergessen. Er kann sich trotz seiner jetzigen finanziellen Situation seinen Wunsch sofort erfüllen. Jeder Kauf hat seinen Preis, auch wenn dieser später zu entrichten ist.

Was man als Verbraucher wissen sollte
Meist wird man bei einer Finanzierung nicht auf eine Bonitätsprüfung hingewiesen. Der gewünschte Kauf, sei es mit einer Nullprozent-Finanzierung oder per späterer Zahlung kommt nur bei einem positiven Bescheid zustande. Auch sollte man als Kunde nicht zu viele Finanzierungen gleichzeitig abschließen. Das hat einerseits negative Auswirkungen auf die SCHUFA-Auskunft und auf der anderen Seite besteht die Gefahr die verschiedenen Kredite nicht mehr bedienen zu können.

Grundsätzlich schließt der Kunde bei der Finanzierung seines Kaufs zwei Verträge ab: Den Kaufvertrag mit dem Einzelhändler und den Kreditvertrag mit dessen Partnerbank. Dadurch wird die Bank zu keiner Zeit Eigentümerin der Ware – selbst dann nicht, wenn der Kunde seine Raten nicht begleichen kann. Jedoch treiben Mahngebühren und weitere Zusatzkosten die Kreditkosten in die Höhe.

Ferner sollte der Kunde wissen, dass er das Recht hat, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss eines Kreditgeschäfts vom Vertrag zurückzutreten. Tut er dies, tritt er auch vom Kaufvertrag zurück und der Einzelhändler muss die Ware zurücknehmen. Aber: Diese Widerrufsregelung gilt nur für Kreditbeträge über 200 Euro und nicht für echte Nullprozent-Finanzierungen ohne versteckte Gebühren.

Beim Einkauf sollte man den Werbeversprechen nicht blind vertrauen. Oft kommen im Kleingedruckten versteckte Gebühren zum Vorschein. Ebenfalls kann das gewünschte Gerät bei anderen Händlern weitaus billiger zu erstehen sein. Also: Preise vergleichen! Das gilt auch bei den angebotenen Finanzierungen. Rechnen Sie den Kredit inklusive aller Kosten genau durch und prüfen Sie, ob Sie sich die Ratenzahlungen leisten können.

Wenn Sie weitere Tipps nicht verpassen wollen, dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.