SCHUFA bietet mehr Verbraucherservice und Transparenz als vom Gesetzgeber gefordert

Datenschutz, Transparenz und Verbraucherservice werden auch mit der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bei der SCHUFA groß geschrieben. Zum 1. April 2010 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, an deren Umsetzung das Unternehmen aktuell arbeitet. Bei diesen Neuerungen geht es vor allem um den Zugang von Verbrauchern zu ihren gespeicherten Informationen und eine umfassendere Erläuterung der Informationen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gesetzgebers für mehr Transparenz bei Auskunfteien. Es ist uns sehr wichtig, Verbrauchern einen Einblick in ihre gespeicherten Informationen zu geben – dazu gehört nach unserem Verständnis aber nicht nur ein Erfüllen der gesetzlichen Mindestanforderungen wie das Angebot einer kostenlosen schriftlichen Auskunft pro Jahr, sondern weitaus mehr“, erklärte der SCHUFA-Vorstandsvorsitzende Rainer Neumann.

Er konkretisierte: „Selbstverständlich erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben, darüber hinaus arbeiten wir jedoch auch an noch besseren Informationsmöglichkeiten für Verbraucher. Wir werden allen Bürgern noch einfachere und bequemere Zugangsmöglichkeiten zu uns eröffnen – denn aus unserer Sicht sind Verbraucherservicestellen, die es nicht flächendeckend geben kann, kein optimales Angebot. Zum 1. April werden wir deshalb leichter erreichbare Zugangswege ausbauen. Neben unserem Internet-Angebot, das schon heute der am häufigsten genutzte Weg zur SCHUFA ist, werden wir unseren telefonischen Service erweitern.“ Mit dieser Erläuterung reagiert das Unternehmen auf eine aktuelle Diskussion rund um Kundenorientierung in Zusammenhang mit der geplanten Schließung von SCHUFA-Verbraucherservicestellen.

Pressemitteilung der SCHUFA Holding AG

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