Anspruch auf einen Schwerbehinderten-Ausweis durchsetzen

Die Zahl der Schwerbehindertenausweise in Deutschland steigt und steigt. 2007 waren es 6.9 Millionen – 2,3 Prozent mehr als noch zwei Jahre zuvor. Der Sozialverband VdK Deutschland geht davon aus, dass es eigentlich noch viel mehr sein müssten.
„Es ist schwerer geworden, den Schwerbehindertenstatus zuerkannt zu bekommen“, sagt Dorothee Czennia, Referentin der Abteilung Sozialpolitik des VdK, im Patientenmagazin „HausArzt“. Der VdK berät Betroffene auch beim Beantragen. Für den Schwerbehinderten-Ausweis muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent bestätigt werden. Dies stellt das Versorgungsamt oder eine entsprechende Behörde fest. Versorgungsämter gibt es nicht überall. Welches die richtige Stelle am Ort ist, muss zu Anfang also immer erfragt werden. Dem Antrag sollten Befunde und Gutachten beigefügt werden, die der behandelnde Arzt zur Verfügung stellen kann. Die Kopien kann er in Rechnung stellen. Nie sollten dem Antrag Originale angefügt werden. Ausschlaggebend für die Anerkennung ist nicht eine Diagnose, wie „Zustand nach Schlaganfall“, sondern immer die Beschreibung, wie stark das Alltagsleben tatsächlich beeinträchtigt ist. Das soll gleich beim Antrag berücksichtigt werden, denn das Amt ist nicht verpflichtet, weitere Informationen anzufordern. Ein Ablehnungsbescheid enthält keine nähere Begründung. Für den Widerspruch sollte man deshalb Akteneinsicht beantragen und für dessen genaue Begründung am besten professionelle Beratung suchen. Um die Frist zu wahren, reicht zunächst ein formloser Widerspruch.
(Pressemitteilung HausArzt – PatientenMagazin)

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