Techniker Krankenkasse tritt für ein wirksames Kinderschutzgesetz ein

Die neue Bundesregierung scheint sich den Kinderschutz auf die Fahnen geschrieben zu haben: Der Koalitionsvertrag von Union und FDP sieht ein Kinderschutzgesetz vor. Dies weckt hohe Erwartungen, denn wesentliche Probleme des Kinderschutzes sind nach wie vor ungelöst. Ohne ein wirksames Kinderschutzgesetz, das nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch Niederschlag in der Praxis findet, werden in Deutschland weiterhin mehr als zwei Kinder pro Woche in Folge sterben, weil sie misshandelt oder vernachlässigt werden.
Mit der Fachtagung „Anforderungen an ein modernes Kinderschutzgesetz“ setzen der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Deutsche Kinderhilfe und die Techniker Krankenkasse neue Impulse für den Kinderschutz in Deutschland. Renommierte Experten stellten am 20. Januar 2010 in Berlin bewährte Modelle aus der Praxis vor und diskutieren mit den Teilnehmern. Die Ergebnisse der Fachtagung finden Ihren Ausdruck in folgenden Anforderungen an ein modernes Kinderschutzgesetz auf Bundesebene: 1. Gesetzliche Vorgaben für Qualitäts- und Kontrollstandards in der Kinder- und Jugendhilfe setzen, denn nach wie vor arbeiten Jugendämter deutschlandweit nach unterschiedlichen Standards. 2.Defizite auf der Vollzugsebene ausräumen: a. gesetzlich klarstellen, dass Kinder im Verdachtfall grundsätzlich in Augenschein zu nehmen sind und Hausbesuche zu erfolgen haben; b. Mitarbeiter der freien Träger der Jugendhilfe verpflichten, dem Jugendamt Anzeichen von Misshandlungen mitzuteilen; c. gesetzliche Klarstellung des Austausches von Daten zwischen den Bundesländern; d. die Deutsche Kinderhilfe und der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern die Einführung von Pflichtuntersuchungen und einer bundesgesetzlichen Regelung, die es den Jugendämtern erlaubt, bei nicht erfolgter Untersuchung durch den Kinderarzt eine Prüfung vorzunehmen, ob es eingreifen muss bzw. welche Hilfsangebote gemacht werden können. Die Techniker Krankenkasse plädiert dafür den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wieder zu einem wichtigen Akteur der Daseinsvorsorge zu machen – hier konkret in Kitas und Schulen, damit die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und zugleich im öffentlichen Interesse ist; e. Reform des Vormundschaftsrechts gemäß dem jüngsten Gesetzesentwurf des Justizministeriums. 3. Präventiven Bereich stärken: Nur wenn in den Geburtskliniken angesetzt wird („Düsseldorfer Modell“), lassen sich Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und beheben. Eine Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Jugendhilfesystem ist eine entscheidende Grundlage für ein präventives Hilfesystem. Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler, Schirmherrin der Fachtagung, untermauerte diese Forderung: „Mir geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in einem ganz umfassenden Sinne, der auf den zwei Säulen „Prävention und Intervention“ aufbaut. Ein modernes Kinderschutzgesetz muss aus meiner Sicht beide Säulen gleichermaßen stärken.“ 4. Anstelle von Einzelaktionen unterschiedlicher Ministerien ist ein Gesetz, welches fachübergreifend alle Aspekte des Kinderschutzes regelt, erforderlich. Das Bundesjustizministerium sollte – in Abstimmung mit den Ressorts Familie und Gesundheit – die Federführung für ein umfassendes Kinderschutzgesetz übernehmen. „Kinderschutz ist kein reines familienpolitisches Randthema, sondern die gesamtgesellschaftliche Herausforderung der neuen Regierung“, so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Kinderhilfe. Auch Andreas Meusch, Leiter der Landesvertretungen der Techniker Krankenkasse, betonte die Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder: „Eine kinderfreundliche Kultur kann nur gelingen, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen an einem Strang ziehen – auch in wechselnder Zusammensetzung. Und es bedarf einer neuen Balance zwischen Elternrecht und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, die das Kindswohl stärker gewichtet als manch vermeintliche Familieninteressen.“ Unter dem Aspekt einer wirksamen Prävention im Bereich von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung fordert Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter, den Aufbau eines bundesweiten Informationssystems für Ärzte nach Vorbild des Duisburger Modells „RISKID“ (Risikokinderinformationsdatei), das diesen notwendigen Informationsaustausch ermöglicht: „Ärzte müssen sich untereinander austauschen und bei Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch, die für den Kinderschutz zuständigen Behörden informieren können, ohne sich selbst der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. Wir dürfen es nicht länger zulassen, dass unsere Kinder vernachlässigt, misshandelt, missbraucht und getötet werden! Wir fordern die Politik zum Handeln auf!“
(Pressemitteilung Techniker Krankenkasse)

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