BSI fordert Aufstockung der Haushaltsmittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren

„Die Klimaschutzziele können nur durch eine angemessene Förderung erreicht werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz und für die Optimierung der Finanzierungsstruktur. Es kann nicht sein, dass das Anforderungsniveau erhöht und gleichzeitig die Förderung verringert wird. Die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung müssen dringend verstetigt werden. Wir fordern daher den Haushaltsausschuss des Bundestages auf, die Gelder für das Jahr 2010 freizugeben und mindestens an das tatsächliche Niveau des Vorjahres anzupassen“, erklärte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen heute in Berlin angesichts des vorläufigen Zusagestopps in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren.
„Von Januar 2006 bis Ende 2009 hat der Bund Haushaltsmittel in Höhe von rund fünf Milliarden Euro für die Programme der energetischen Gebäudesanierung bewilligt. Gefördert wurde damit die energetische Sanierung von 1,25 Millionen Wohnungen und Häusern. Im gleichen Zeitraum wurden damit 15,4 Milliarden kWh Energie, 9,1 Millionen Tonnen CO2 und 1,25 Milliarden Euro Heizkosten eingespart“, rechnete Rasch den Erfolg des Programms vor.
Allein 2009 wurden rund zwei Milliarden Euro für die CO2-Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt. Allerdings ging die im August beschlossene Erhöhung um 750 Millionen Euro zu Lasten der für die Folgejahre 2010 und 2011 eingeplanten Kreditzusagemöglichkeiten. Mit 883 Millionen Euro sind daher derzeit für 2010 nicht einmal die Hälfte der für 2009 bereit gestellten Gelder vorgesehen. Damit tut sich zukünftig eine investitionshemmende Schere zwischen gestiegenem Anforderungsniveau und entsprechend höheren Investitionskosten einerseits und sinkenden Fördermitteln andererseits auf. Die BSI fordert den Bundestags-Haushaltsausschuss auf, in seiner Sitzung Ende Januar als vorläufige Maßnahme dem Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf überplanmäßige Mittel für die energetische Gebäudesanierung zuzustimmen und wenigstens erst einmal den Zusagestopp für die KfW-Fördermittel, der seit dem 5.Januar 2010 besteht, aufzuheben. Andernfalls würde nicht nur die energetische Gebäudesanierung, sondern auch deren konjunkturelle Stabilisierungswirkung und Beschäftigungssicherung in der mittelständischen lokalen Wirtschaft gefährdet. Im Zuge der weiteren Haushaltsberatungen müsse dann der Mittelansatz an den realistischen Förderbedarf angepasst werden. (Pressemitteilung Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft)

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