D.A.S.: Hohe Bußgelder für Drängeln auf der Autobahn

An Winterwochenenden sind viele Ski- und Snowboardbegeisterte auf den Autobahnen Richtung Berge unterwegs – möglichst schnell in den ersehnten Winterurlaub oder zum Tagesausflug auf die Piste. Da wird schon mal dicht auf den Vordermann aufgefahren, damit er Platz macht. Schließlich drängt die Zeit. Drängeln auf der Autobahn kann allerdings nicht nur eine hohe Geldstrafe sondern auch Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und den Entzug des Führerscheins zur Folge haben, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Autofahrer zum Einhalten eines Sicherheitsabstands verpflichtet. Hält er den vorgeschriebenen Abstand – halber Tachostand in Metern – nicht ein, droht eine Geldstrafe. Mit dem seit Februar 2009 geltenden Bußgeldkatalog wurde diese, abhängig von Geschwindigkeit und Abstand, empfindlich erhöht, auf 75 bis 400 Euro.“ Aber auch wer durch konstantes Linksfahren andere Autofahrer ausbremst, setzt sich damit ins Unrecht: Denn auf der Autobahn, unabhängig ob zwei- oder mehrspurig, gilt das Rechtsfahrgebot (§2 StVO), d.h. die linke Spur dient allein zum Überholen. Zuwiderhandlung kann 80 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Auch beliebte Skigebiete in Österreich oder Schweiz sollten unter Einhaltung der dort geltenden Verkehrsregeln angesteuert werden, denn österreichische Behörden können innerhalb Deutschlands fällige Bescheide einlösen und die Schweiz speichert Verkehrsvergehen von Ausländern bis zu drei Jahre lang. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.604
(Pressemitteilung D.A.S.)

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