D.A.S.: Was man von einem echten Wellness-Hotel erwarten kann

Wo Wellness drauf steht ist auch Wellness drin? Wer sich erholsame Tage für Körper und Seele wünscht, der sollte bereits vor der Buchung des Hotels genau hinsehen. Denn: Wellness ist kein geschützter Begriff und beinahe jedes Hotel kann sich „Wellnesshotel“ nennen. „Dennoch gibt es für enttäuschte Wellness-Urlauber die Möglichkeit, Reisemängel geltend zu machen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Lockt das Hotel damit, dass „Wellnessangebote täglich buchbar“ sind, so muss das auch in der Praxis stimmen – falls nicht, handelt es sich um einen Reisemangel, gegen den man juristisch vorgehen kann. Vorsicht geboten ist auch bei der Wahl des Therapeuten: Heil-Massagen dürfen nur von einem „Masseur und medizinischen Bademeister“ bzw. von einem „Physiotherapeuten“ durchgeführt werden. Wellnessmasseure oder Massagetherapeuten dagegen sind Mitarbeiter, die nicht die vorgeschriebene Ausbildung des Heilberufs absolviert haben – sie dürfen dennoch diese Berufsbezeichnung tragen, entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Landgericht Kiel (Az. 15 O 100/08). Ein qualifiziertes Wellness-Hotel erkennt man am Siegel des Deutschen Wellness-Verbandes. Wer sich selbst auf die Suche macht, sollte sich an diesen Anhaltspunkten orientieren: spezielle Diät-Küche, eine große, an sieben Tage die Woche geöffnete Wellnesslandschaft, Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungs-Tipps für zu Hause sowie die Kosten (eine Minute individuelle Anwendung für maximal einen Euro). Alles erfüllt? Dann werden aus dem Wellness-Urlaub auch wirklich entspannte Tage.
(Pressemitteilung D.A.S.)

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