Wo Wellness drauf steht ist auch Wellness drin? Wer sich erholsame Tage für Körper und Seele wünscht, der sollte bereits vor der Buchung des Hotels genau hinsehen. Denn: Wellness ist kein geschützter Begriff und beinahe jedes Hotel kann sich „Wellnesshotel“ nennen. „Dennoch gibt es für enttäuschte Wellness-Urlauber die Möglichkeit, Reisemängel geltend zu machen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Lockt das Hotel damit, dass „Wellnessangebote täglich buchbar“ sind, so muss das auch in der Praxis stimmen – falls nicht, handelt es sich um einen Reisemangel, gegen den man juristisch vorgehen kann. Vorsicht geboten ist auch bei der Wahl des Therapeuten: Heil-Massagen dürfen nur von einem „Masseur und medizinischen Bademeister“ bzw. von einem „Physiotherapeuten“ durchgeführt werden. Wellnessmasseure oder Massagetherapeuten dagegen sind Mitarbeiter, die nicht die vorgeschriebene Ausbildung des Heilberufs absolviert haben – sie dürfen dennoch diese Berufsbezeichnung tragen, entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Landgericht Kiel (Az. 15 O 100/08). Ein qualifiziertes Wellness-Hotel erkennt man am Siegel des Deutschen Wellness-Verbandes. Wer sich selbst auf die Suche macht, sollte sich an diesen Anhaltspunkten orientieren: spezielle Diät-Küche, eine große, an sieben Tage die Woche geöffnete Wellnesslandschaft, Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungs-Tipps für zu Hause sowie die Kosten (eine Minute individuelle Anwendung für maximal einen Euro). Alles erfüllt? Dann werden aus dem Wellness-Urlaub auch wirklich entspannte Tage.
(Pressemitteilung D.A.S.)