Alle Jahre wieder – spätestens am Heiligen Abend – muss ein Weihnachtsbaum her. Der Trend geht dabei weg vom Bäumchen, hin zur ausgewachsenen Konifere. Konnte man die hüfthohe Blaufichte noch locker unter den Arm geklemmt nach Hause tragen, so gerät der Transport der deckenhohen Nordmanntanne zur Herausforderung für Mensch und Fahrzeug. Aus diesem Grund weisen ARAG Experten darauf hin, dass Weihnachtsbäume, die mehr als einen Meter aus dem Kofferraum ragen, besonders gekennzeichnet sein müssen, damit der Hintermann sie gut sehen kann. Niemals dürfen jedoch Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt werden. Soll das Nadelholzgewächs auf dem Autodach transportiert werden, ist auf eine sorgfältige Befestigung zu achten. Fällt der Baum trotzdem während der Fahrt vom Dach auf die Straße und verursacht dort einen Schaden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für den Fremdschaden zwar auf; rutscht jedoch das Gewächs nur hin und her und verursacht dadurch Kratzer im Lack des eigenen Fahrzeugs, muss der Autofahrer den Schaden selbst tragen, wenn die Kaskoversicherung keine Schäden für Ladung übernimmt.
(Pressemitteilung ARAG)