Verbraucherzentrale: Bankberatung nach wie vor mangelhaft

Der heute veröffentlichte Test der Stiftung Warentest zur Qualität der Anlageberatung ist ein weiterer Beleg für den dringenden Handlungsbedarf zur Festlegung klarer Spielregeln für die Anlageberatung. „Wie viele Tests und Untersuchungen brauchen wir noch?“, fragt vzbv-Vorstand Gerd Billen und fordert die Verantwortung der Politik ein, der Falsch- und Fehlberatung endlich ein Ende zu setzen.
Der vzbv sieht vor allem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in der Pflicht. Billen: „Der Bundesfinanzminister muss endlich eine bessere Beratungspraxis durchsetzen und die Neustrukturierung der Finanzaufsicht angehen.“ Wer die Krise am Bankschalter bewältigen will, müsse die Ursachen endlich anpacken.
Es sei unverständlich, dass Banken nach wie vor ohne klare Regeln und verbindliche Vorgaben agieren könnten. Der Beratungsprozess müsse klar standardisiert und überprüft werden. Das heißt auch, dass der Schutz der Verbraucher zum Ziel der Finanzaufsicht erklärt und entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Wahrung der Verbraucherinteressen sicherzustellen. Billen: „Eine gute Anlageempfehlung darf nicht länger reine Glückssache sein.“ Darüber hinaus vermisst der vzbv nach wie vor klare Standards für die ab 01. Januar 2010 geltende Dokumentationspflicht von Beratungsgesprächen, wie sie von der Politik versprochen wurden.
Die Stiftung Warentest hatte die Anlageberatung von 21 Banken getestet. Keine Bank erhielt das Urteil „gut“, zwei erhielten das Testurteil „mangelhaft“. Die Testpersonen wollten 30.000 Euro über fünf Jahre sicher anlegen und versprachen sich eine Rendite von 4 Prozent im Jahr. Den Bankberatern hätte umgehend auffallen müssen, dass für sichere Anlagen eine Rendite von 4 Prozent kaum zu erzielen ist. Im Gegenteil: Bankmitarbeiter stellten den Kunden noch nicht einmal die elementaren Fragen, die das Wertpapierhandelsgesetz vorschreibt. Das Fazit der Stiftung Warentest: „Wer nicht weiß, wie es um die finanziellen Verhältnisse des Kunden steht und welche Kenntnisse er hat, dessen Empfehlung kann nur Zufall sein.“
Zur Neuordnung der Finanzberatung aus Verbrauchersicht hatten der vzbv und die Verbraucherzentralen bereits im Oktober 2009 ein umfassendes Forderungspapier veröffentlicht.
Das Forderungspapier sowie Links zur Pressemitteilung der Stiftung Warentest und den Testergebnissen finden Sie in der rechten Spalte. (Pressemitteilung vzbv)

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