Riester-Sparer: bis 31. Dezember Zulagen sichern

Nur noch bis zum 31. Dezember können Riester-Sparer die staatlichen Zulagen für ihre zusätzliche Altersvorsorge für das Jahr 2007 beantragen. Wer diese Frist versäumt, verschenkt bares Geld, weil der Zulagenanspruch nach zwei Jahren verfällt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin. Die Zulagen fließen nicht automatisch in den Altersvorsorgevertrag, sie müssen beantragt werden. Sparer können die Zulage entweder Jahr für Jahr beim Anbieter der Riester-Rente beantragen oder einen Dauerzulagen-Antrag stellen. Dann wird die Förderung automatisch gutgeschrieben und man muss nur noch mitteilen, wenn sich etwas ändert. Aber auch für alle, die bislang noch nicht ?riestern?, ist der 31. Dezember ein wichtiges Datum. Denn bis Jahresende können sie sich noch alle Vorteile an Zulagen und Steuerersparnisse für das ganze Jahr 2009 sichern. Vorausgesetzt, bis dahin wird einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und der Eigenbetrag eingezahlt. Das sind vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens ? abzüglich der staatlichen Zulagen. Denn je höher die Zulagen, desto weniger muss der Sparer selbst einzahlen. Vom Staat gibt es derzeit jährlich 154 Euro (für 2007: 114 Euro) als Grundzulage. Pro Kind kommen noch mal 185 Euro (für 2007: 138 Euro) oder, wenn es ab 2008 geboren ist, sogar 300 Euro dazu. Und für junge Neu-Riesterer bis 25 Jahre gibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro dazu. Weitere Fragen zum Thema Rente und Altersvorsorge beantworten die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 012.
(Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Hessen)

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