Fluggäste sollen vor Konkurs der Fluglinie besser geschützt werden

Die Europäische Kommission muss bis Juli nächsten Jahres einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der Rücktransporte und Schadensersatz für Flugreisende einer insolventen Fluglinie vorsieht. Dies forderte das EU-Parlament in einer am 25. November verabschiedeten Resolution. „Gerade aus einem Fall wie mit der Fluggesellschaft Sky Europe, bei dem Tausende Reisende aufgrund des Konkurses der Fluggesellschaft nicht mehr befördert werden konnten, muss die Politik lernen und den Bürger besser schützen“, erklärte der stellvertretende Koordinator im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, Werner Kuhn (EVP/CDU).
Noch-Verkehrskommissar Antonio Tajani versicherte: „Wir arbeiten an konkreten Maßnahmen zur Lösung des Problems. Ein Kompensationsfonds aus Beiträgen der Fluglinien ist eine Möglichkeit, Änderungen im Konkursrecht der Mitgliedsstaaten sind eine andere.“ Eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie belegt, dass im Zeitraum 2000 – 2008 rund 80 europäische Fluglinien in Konkurs gegangen sind. Nicht in allen Fällen waren die „letzten“
Passagiere die Leidtragenden. Die deutliche Zunahme von Internet-Buchungen und eine Wettbewerbsstrategie der Fluglinien, frühe Buchungen durch besonders attraktive Preise zu begünstigen, verschärfen allerdings das Problem. Nur bei Flugreisen, die bei Reisebüros im Rahmen eines Urlaubspakets gebucht wurden, besteht derzeit ein verbrieftes Recht auf Rückzahlung oder Umbuchung. Die Einrichtung einer Pflichtversicherung für Fluglinien oder eines europäischen Fonds könnte gewährleisten, dass jeder Passagier an seinem Zielort ankommt. Auch die verkehrspolitische Sprecherin der FDP im EU-Parlament, Gesine Meissner, begrüßte die Absichten der Kommission: „Wenn ein Flugunternehmen Pleite geht, bleiben die Reisenden im schlimmsten Fall am Urlaubsort sitzen. Diese Lücke (…) muss geschlossen werden.“
Zugleich warnte die liberale Abgeordnete aber vor zu bürokratischen Regeln, die Low- Cost-Carrier vom Markt verdrängen könnten. „Gerade günstige Anbieter, die nicht in größeren Allianzen mit anderen Fluggesellschaften verbunden sind, würden bei übertriebenen Verbraucherschutzregeln unverhältnismäßig belastet“, meinte sie. „Die EU sollte günstige Flüge nicht im Namen des Verbraucherschutzes zu Tode regulieren.“ (Pressemitteilung ARCD)

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