Verfahren zum Kündigungsschutz nehmen zu

Der Konjunktureinbruch ist laut ARAG Experten voll bei den Arbeitsgerichten angekommen. Die Statistiken der ARAG Rechtsschutzversicherung zeigen: Die Zahl der Kündigungsschutzverfahren ist seit Ende 2008 dramatisch angestiegen.
Eine genauere Betrachtung der Fälle zeigt, dass vor allem auf Seiten der Arbeitgeber, aber auch der Arbeitnehmer oftmals die einfachsten Formvorschriften nicht beachtet werden. Dabei gibt es für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen klare Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer dagegen verstößt, muss sich später vom Arbeitsgericht die Kündigung um die Ohren schlagen lassen. Zuletzt musste das ein Arbeitgeber erfahren, der die Frist für eine Kündigung um einen Tag versäumt hatte. Die Arbeitsrichter kannten kein Pardon. Inhaltlich war der fristlose Rauswurf zwar begründet, kam aber einen Tag zu spät (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 Sa 709/08).
(Pressemitteilung ARAG)

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