ARAG: Teilkasko umfasst auch Kfz-Beschädigung

Ein Autobesitzer schloss bei einem Versicherungsunternehmen eine Teilkaskoversicherung ab. Diese umfasste die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Autos, insbesondere auch, wenn diese durch einen Diebstahl herbeigeführt werden. Im August 2008 wurde das Verdeck des Fiatcabriolets aufgeschnitten und eine im Auto befindliche Jacke entwendet.
Die Versicherung weigerte sich den entstandenen Schaden am Kraftfahrzeug zu zahlen, da Schäden die bei Diebstahl von nicht versichertem Gepäck entstünden, nicht mitversichert seien. Die dagegen gerichtete Klage des Versicherungsnehmers hatte Erfolg. Nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen seien von der Teilkaskoversicherung solche Schädigungen des Fahrzeuges umfasst, die durch Diebstahl herbeigeführt würden, so die Richter. Eine Einschränkung, wie sie die Versicherung vornehme, nämlich dass nur solche Beschädigungen umfasst seien, die bei Diebstahl des Fahrzeuges verursacht würden, gebe der Wortlaut nicht her. Auch der Vergleich mit der Vollkaskoversicherung ergibt, dass der verständige Leser der allgemeinen Geschäftsbedingungen davon ausgehen kann, dass ein Versicherungsschutz bestehe. Denn bei Vollkasko ist festgelegt, dass auch Schäden mitversichert sind, die durch Mut- und Böswilligkeit entstehen. Daraus ist aber gerade der Schluss zu ziehen, dass Schäden, die nicht mut- und böswillig, sondern im Zusammenhang mit dem Diebstahl entstanden seien, bei Teilkasko zu ersetzen sind, erklären ARAG Experten(AG München, 223 C 6889/09).
(Pressemitteilung ARAG)

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