Steuerberater fordern Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten

Steuerberatung ist für viele Steuerpflichtige unvermeidlich – diese Tatsache stellte die neue Regierung bereits in den ersten Tagen der Koalitionsverhandlungen zu Recht fest. Daher vereinbarten die Koalitionäre, den Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten wie-der einzuführen. In diesem Sinne plädierte bereits im Frühjahr 2009 einhellig der Bundesrat.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat an die Fraktions-vorsitzenden im Deutschen Bundestag appelliert, die Wiedereinführung der Abzugsmöglichkeit nicht hinauszuzögern, sondern diese im jetzigen Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorzusehen.
„Schon der Gesetzgeber des Jahres 1965 hatte das Dilemma erkannt“, erläutert DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald. „Einerseits verpflichtet der Fiskus seine Bürger, vollständige und der Rechtslage entsprechende Steuererklärungen abzugeben. Andererseits war schon zum damaligen Zeitpunkt kaum ein Steuerlaie in der Lage, dies ohne fachliche Beratung zu tun. Wer sich, damals wie heute, nicht ordnungsgemäß informiert, dem droht darüber hinaus noch ein Strafverfahren, wenigstens wegen leichtfertiger Steuerverkürzung! Die Finanzämter können zudem nicht den individuell steuergünstigsten Weg auf-zeigen; insofern zeichnete sich ein ungleichmäßiger und verfassungs-widriger Steuervollzug ab. Mit dieser Erkenntnis wurde das Einkommensteuergesetz durch die Absetzbarkeit von privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ergänzt.“
Aus kurzfristigen fiskalischen Motiven wurde diese Abzugsmöglichkeit ab 2006 wieder gestrichen – gegen die Einwände des DStV, der Deutschen Steuergewerkschaft, des Bundes der Finanzrichter, des Bundes der Steuerzahler und vieler mehr. Von einer zwischenzeitlichen „Steuervereinfachung“ kann aber kaum die Rede sein. Weiterhin verkannte die große Koalition die Rolle des Steuerberaters als Organ der Steuerrechtspflege: Ohne dessen Aufbereitung, gerade schwieriger Steuer-fälle, würde die Finanzverwaltung schlichtweg zusammenbrechen. Eine effektive und moderne Steuerverwaltung, wie stets propagiert, ist ohne „Filterfunktion“ des Steuerberaters nicht denkbar. (Pressemitteilung DStV)

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