Riester-Zulagen bis 31.12.2009 beantragen

Das Besondere an der Riester-Rente ist die immens hohe Förderung. Wie bei keiner anderen Anlageform unterstützt Vater Staat die Vorsorgesparer mit Zulagen und Steuervorteilen.
Ein Riester-Sparer erhält jeweils pro Jahr 154 Euro Zulage und für einen kindergeldberechtigten Sprössling 185 Euro. Für ab dem Jahr 2008 geborenen Nachwuchs sind es sogar 300 Euro Kinderzulage. „Diese staatliche Unterstützung ist das schlagende Argument für die Riester-Rente. Um die Zulage zu erhalten, muss zusätzlich zum Antrag auf Riester-Rente nur einmal ein so genannter Dauerzulagenantrag gestellt werden. Dies wird leider von rund jedem sechsten Sparer vergessen. Das ist doppelt ärgerlich: denn ohne Förderung und den damit geringeren Einzahlungen leidet auch der Wertzuwachs des gesamten Sparvertrags. Deshalb gilt es, die Zulagen bis Jahresende zu beantragen. Das ist dieses Jahr noch rückwirkend bis 2007 möglich“, so AWD-Vorsorgeexperte Ronald Eger. Vergleicht man Sparpläne mit und ohne Riester-Förderung, wird schnell ersichtlich, welch ein Renditeplus die Riester-Variante generiert. Beispiel: ein Ehepaar ohne Kinderzulagenberechtigung zahlt jährlich die Förderhöchstsumme von 2.100 Euro über zehn Jahre in einen Riester-Renten-Vertrag. Von den 21.000 Euro sind 14.566 Euro Eigenleistung und 6.434 Riester-Zulagen. Bei einer angenommenen Verzinsung von vier Prozent kommen Erträge von 4.759 Euro dazu und daraus resultiert eine Endsumme von 25.759 Euro. Ohne Riester-Förderung, bei gleicher Eigenleistung von 14.566 Euro, lautet die Summe der Erträge 3.240 Euro. Der Endbetrag von 17.806 Euro liegt damit um fast 8.000 Euro niedriger als bei der Riester-Rente.
(Pressemitteilung AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH)

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