DSTGB: Mehr Investitionen in Kinderbetreuung und Bildung statt höheres Kindergeld

Der DSTGB befürwortet eine verstärkte Politik für Kinder und Familien. „Statt 20 EUR mehr im Monat wäre es aber wichtiger, die Betreuungs-Bildungsangebote und Jugendzentren weiter auszubauen“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg heute in Berlin.
Die geplante Kindergelderhöhung summiert sich auf 4,26 Milliarden EUR pro Jahr. Hiervon entfielen 42,5 % oder 1,95 Milliarden EUR auf die Länder und 15 % oder 692 Millionen EUR auf die Kommunen. Damit könnte man nachhaltig die Chancen gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche verbessern, zum Beispiel durch regelmäßige Schulmahlzeiten, bessere Betreuung und Einzelförderung etwa im Sprachbereich. Das würde zugleich Arbeitsplätze vor Ort schaffen.
Deutschland gibt schon bisher nach OECD-Studien vergleichsweise viel Geld für familienbezogene Leistungen aus und hat damit deutlich weniger Erfolg als zum Beispiel die skandinavischen Länder, die den Schwerpunkt ihrer Leistungen auf den konsequenten Ausbau der familienbezogenen Infrastruktur legen.
20 EUR im Monat sind für ein Kind relativ wenig, für eine bessere Betreuung und Förderung wäre es viel.
Die geplante Kindergelderhöhung führt zu Steuerausfällen bei Kommunen und Ländern, deren Haushaltslage durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in eine dramatische Situation gelangt ist. Allein die Kommunen haben Kassenkredite von über 38 Milliarden EUR und werden 2010 mit einem Defizit von über 11 Milliarden EUR abschließen.
Wenn der Bund an seinem Erhöhungsziel festhält, sollte er eine Kompensation, z.B. durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer, vorsehen. In Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 GG und in § 1 Satz 6 Finanzausgleichsgesetz ist geregelt, dass die Leistungen für das Kindergeld zwischen Bund und Ländern im Verhältnis von 74 zu 26 finanziert werden sollen. Damit ergäbe sich ein Ausgleich von mindestens 1,5 Milliarden EUR pro Jahr bezogen auf die Mindereinnahmen aus Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag. Auch in früheren Jahren sind die Kompensationen durch höhere Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen erfolgt. (Pressemitteilung DSTGB)

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