Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009. Er wird von der Bundesregierung festgelegt und ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen hiervon jeweils die Hälfte, einen kleineren Zusatzbeitrag trägt der Arbeitnehmer allein.