Private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Während die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 Prozent des Einkommens des Versicherten betragen hängt die Beitragshöhe bei der privaten Krankenversicherung vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten ab. Die Beiträge sind umso geringer, je jünger der Beitragszahler bei Versicherungseintritt ist. Vorerkrankungen wirken sich dagegen negativ auf die Beitragshöhe aus. Frauen müssen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Beiträge bezahlen.

Der Beitritt zur privaten Krankenversicherung ist zwar freiwillig, aber nur für diejenigen möglich, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Bis zu einem Jahresgehalt von 48.600 Euro sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Pflichtversicherung. Wer diese Beitragsbemessungsgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten hat, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Allen anderen abhängig Beschäftigten haben nur die Möglichkeit einer privaten Krankenzusatzversicherung.

Während Beamte grundsätzlich privat versichert sind, haben Selbständige und Freiberufler unabhängig von ihrem Einkommen die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

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