Der Begriff Entgeltumwandlung benutzt man bei der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohnes zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer zahlt dadurch für seinen Arbeitslohn weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben.