Die Entfernungspauschale liegt bei 30 Cent. Die entsprechenden Werbungskosten für den Weg zur Arbeit errechnen sich wie folgt: Die einfache Entfernung multipliziert mit den Arbeitstagen im Steuerjahr und das wiederum multipliziert mit der Entfernungspauschale von 30 Cent.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen in der Anlage N der Lohnsteuererklärung die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz vom ersten Kilometer an ein.