Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale liegt bei 30 Cent. Die entsprechenden Werbungskosten für den Weg zur Arbeit errechnen sich wie folgt: Die einfache Entfernung multipliziert mit den Arbeitstagen im Steuerjahr und das wiederum multipliziert mit der Entfernungspauschale von 30 Cent.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen in der Anlage N der Lohnsteuererklärung die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz vom ersten Kilometer an ein.

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