Einmalbetrag

Unter dem Begriff Einmalbetrag versteht man die Auszahlung der gesamten Summe. 2009 gab es zusätzlich zum Kindergeld einen Einmalbetrag von 100 Euro pro Kind.

Auch bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen wird der Begriff verwendet. Für den Versicherten kann die Auszahlung eines Einmalbetrages sinnvoll sein, wenn er unmittelbar beim Renteneintritt die Summe benötigt.

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