Die Abkürzung BAföG steht nicht nur für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern auch allgemein für die staatliche Unterstützung, die Schüler und Studenten erhalten können. Für Studierende und Auszubildende an Akademien und Fachschulen gilt die Regel: Eine Hälfte erhalten sie als zinsloses Darlehen, die andere Hälfte bekommen sie geschenkt. Durch BAföG geförderte Schülerinnen und Schüler müssen kein Geld zurückzahlen. Sie erhalten die staatliche Förderung als hundertprozentigen Zuschuss.