Verbraucherzentrale fordert verständliche Energiekennzeichnung

Eine klare Einordnung von Elektrogeräten in die Effizienzklassen A bis G fordert ein Bündnis von Umwelt- und Verbraucherverbänden. Am 3. November beraten EU-Kommission, Rat und EU-Parlament über die Neugestaltung des Energieeffizienzlabels. Dies ist notwendig geworden, weil die technische Entwicklung dazu geführt hat, dass fast nur noch A-Klasse-Geräte auf dem Markt sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) warnen davor, die bisherige verbraucherfreundliche Kennzeichnung zu verwässern. Der aktuelle Vorschlag sei nicht geeignet, um klimafreundliches Kaufverhalten zu fördern.
Der Kennzeichnungsentwurf der schwedischen Ratspräsidentschaft sieht vor, zu den Klassen A bis G bis zu drei Zusatzklassen A+ bis A+++ hinzuzufügen. Nach Auffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), DUH und vzbv würden damit die Unklarheiten fortgeschrieben, die bereits bei der Kennzeichnung von Kühlgeräten vorhanden sind. In dieser Produktgruppe gibt es bereits heute die Klassen A+ und A++, was regelmäßig zu Irritationen bei Verbrauchern führt. Ein weiteres Problem: Wegen des technischen Fortschritts gibt es kaum noch Elektrogeräte der Klasse B oder schlechter. Damit verliert die Klasse A an Aussagekraft.
Effizienzkennzeichnung regelmäßig aktualisieren Die Umwelt- und Verbraucherverbände fordern deshalb, die bekannte A bis G-Skala beizubehalten und sie regelmäßig zu aktualisieren. Mindestens alle drei bis fünf Jahre sollten die Produkte den technischen Entwicklungen folgend neu eingestuft werden. Auf die beste Klasse dürften dabei maximal 20 Prozent der Geräte entfallen. So wäre das Label immer auf dem Stand der sparsamsten Technik. „Verbraucher müssen sicher gehen können, dass ein A-Gerät tatsächlich das effizienteste Produkt am Markt ist. Alles andere ist irreführend“, so Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Aktuelle Studien der Universität St. Gallen und der Deutschen Energie-Agentur zeigen, dass die Kunden bereit sind, für Geräte mit einem A-Label mehr zu investieren. Ein Label mit A+++ hat diese Wirkung nicht.
„Das Energielabel hat einen gewaltigen Effizienzschub bei Haushaltsgeräten bewirkt. Dieser Erfolg darf ihm nicht zum Verhängnis werden. Die Industrieverbände wehren sich gegen die Neubewertung der bisherigen Effizienzklassen, nur weil sie befürchten, von A auf B abgewertete Produkte nicht weiter wie bisher verkaufen zu können. Doch wenn die EU beim Energiesparen nicht zum weltweiten Schlusslicht werden will, darf sie die Effizienzklasse A nicht den Stromfressern preisgeben“, sagt Klaus Brunsmeier, stellvertretender Vorsitzender des BUND.
„Es wäre doch ein Stück aus dem Tollhaus, die Leute mit immer mehr Kreuzchen hinter einem A zu traktieren. Wo sind wir denn dann 2030: bei sechs oder bei sieben Kreuzchen?“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Nach Überzeugung der Umwelt- und Verbraucherschützer ist die umfassende Information der Verbraucher eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz. Nur wer vor dem Einkauf transparent und verständlich über die Folgekosten und die ökologischen Auswirkungen eines Produkts informiert ist, kann sich zugunsten der Umwelt und des Geldbeutels entscheiden. Insbesondere für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen bietet das Effizienzlabel einen wichtigen Kompass beim Kauf.
Energiekennzeichnung ist eine Erfolgsgeschichte In der Vergangenheit hat die A bis G-Kennzeichnung maßgeblich dazu beigetragen, die Energieeffizienz von Produkten voranzutreiben. Besonders erfolgreich war das Label bei Kühlgeräten. Im Jahr 2000 trugen nur 21 Prozent der verkauften Geräte ein A. 2008 entsprachen schon über 90 Prozent der Klasse A, A+ oder A++. Davon profitierten auch die Verbraucher: Durch den geringeren Stromverbrauch betragen die Betriebskosten hocheffizienter Geräte nur zwei Drittel eines Durchschnittsgerätes. Die Europäische Kommission schätzt, dass mit dem Label bis zum Jahr 2020 rund 65 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden können.
Derzeit werden auf EU-Ebene Effizienzstandards für zahlreiche Produktgruppen festgelegt, die künftig ebenfalls unter die Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung fallen könnten. Dazu zählen energieverbrauchsrelevante Produkte aus den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Industrie sowie einige nicht mit Energie betriebenen Produkte. Ein Beispiel sind etwa Fenster, deren Nutzung mit einem erheblichen Energieeinsparpotenzial verbunden ist. (Pressemitteilung vzbv)

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