Zwei Drittel der Patienten würden bei ärztlichem Fehlverhalten klagen

Ärztliche Behandlungsfehler passieren häufiger als gedacht. Was kann der Patient in einem solchen Fall tun? Natürlich verklagen, sagen die Deutschen.
Vor allem Privatversicherte sind dazu recht entschlossen. Die meisten Patienten würden außerdem ihre Krankenkasse oder ähnliche Stellen informieren. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen GfK-Umfrage im Auftrag der „Apotheken Umschau“. Knapp zwei von drei Bundesbürgern (61,7%) geben an, bei einem Behandlungsfehler ihren Arzt vor den Richter bringen zu wollen. Vier von zehn Befragten (41,8%) würden dies aber nur dann tun, wenn sie genügend fachliche und moralische Unterstützung von anderen bekämen. Ein Fünftel (19,9%) gibt an, auf jeden Fall gegen den Arzt zu klagen. Besonders engagiert zeigen sich hierbei Privatversicherte. Mehr als jeder Vierte (27,0%) von ihnen würde auch ohne Unterstützung auf jeden Fall juristische Schritte einleiten. Von vornherein eine Klage auszuschließen, käme nur für einen von acht Deutschen (12,9%) in Frage. Jeder Zweite (52,6%) würde das ärztliche Fehlverhalten seiner Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Patientenbeauftragten etc. melden. Jeder Elfte (9,5%) sagt, dass er in einem solchen Fall die Medien informieren wolle. Auch der Gang ins Internet käme in Betracht: Ein Zwölftel (8,1%) würde passende Foren aufsuchen und sich dort über den Mediziner beschweren.
Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.014 Bundesbürgern ab 14 Jahren.
(Pressemitteilung Apotheken Umschau)

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