Advocard gibt Antoworten zu Verstößen im Straßenverkehr

Jeder zweite Bußgeldbescheid ist auf juristischem Wege abwendbar. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard hat aktuell mehr als 200 Anwälte in Deutschland zu den wichtigsten Fragen im Straßenverkehr befragt.
Nach der schärfsten Bußgelderhöhung aller Zeit müssen Verkehrs-Rowdies in vielen Fällen mit doppelt so hohen Strafen rechnen wie bisher. Besonders im Visier des Gesetzgebers: Raser und Drängler. Wer im Straßenverkehr diesbezüglich weiterhin negativ auffällt, darf sich seit Februar also nicht mehr über höhere Bußgelder wundern. Das aktuelle „Advocard-Barometer“ zum Thema Verkehrsrecht hat außerdem folgende Ergebnisse an den Tag gebracht.
Anwälte rechnen mit Zunahme von Rechtsstreitfällen nach Ordnungswidrigkeiten 80 % der Juristen rechnen mit einem steigenden Mandantenaufkommen. 20% glauben dagegen nicht daran, dass wegen des neuen Bußgeldkataloges mehr Verkehrssünder ihre Hilfe suchen. Advocard-Rechtsexpertin Anja-Mareen Knoop rät Betroffenen zur Vorsicht: „Die Verfahrenskosten eines Widerspruchs gegen einen Bußgeldbescheid können im Einzelfall sehr hoch ausfallen. Wer keinen Rechtsschutz hat, sollten diesen Schritt deshalb genau abwägen.“
Späte Reue Zu viele Punkte in Flensburg oder gar der Verlust des Führerscheins können im schlimmsten Fall die Arbeitslosigkeit bedeuten. Mehr als die Hälfte (52 %) der befragten Anwälte gab an, dass Mandanten sie aufsuchen, weil sie einen Eintrag ins Verkehrszentralregister fürchten. Besonders häufig (39 %) sehen sich Autofahrer zu Unrecht bestraft, und hoffen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes die Strafe abwenden zu können. 8% der Anwälte führen an, dass Verkehrssünder zu ihnen kommen, weil sie das aufgebrachte Bußgeld nicht bezahlen können.
Bußgeldbescheide anfechtbar? Erstaunliches Ergebnis: Die Hälfte der im „Advocard-Barometer“ befragten Juristen gab an, dass die Chance einem Bußgeld zu entgehen (ausgenommen Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol oder Betäubungsmitteln) ihrer Erfahrung nach mindestens 50:50 beträgt. Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin bei Advocard dazu: „Das heißt nicht, dass sich uneinsichtige Raser nun bestätigt fühlen dürfen. Die Geschwindigkeitsmessung muss, laut Gesetz, ein standardisiertes und vergleichbares Verfahren sein. Mängel an diesen Standards, wie falsch aufgestellte Messgeräte oder unvollständige Dokumentationen, sind deshalb die häufigsten Gründe für die Anfechtbarkeit eines Bußgeldbescheides.“
(Pressemitteilung advocard)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.