Was steckt hinter den neuen Allgemeinen Geschäfts Bedingungen der Banken und Sparkassen? Wo lauern Gefahren und Gebühren? forium.de hat die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Europaweite Zahlungen – Die neue SEPA-Lastschrift
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Ausgangspunkt: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
(dhe) Nach der Einführung des Euro und der europäischen Standardüberweisung folgt nun der nächste Schritt zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrraum SEPA, Single Euro Payments Area. Die „EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im europäischen Binnenmarkt“ wird von den Mitgliedsstaaten zum 31. Oktober 2009 umgesetzt.
Neu im Angebot: Die Europäische SEPA-Lastschrift
Der Zahlungsverkehr zwischen den europäischen Staaten soll deutlich schneller werden. Bisher konnten Unternehmen und Verbraucher das Lastschriftverfahren nur bundesweit nutzen. Das neue Europäische SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht europaweite Zahlungen. „Wer beispielsweise seine Stromrechnung für die Ferienwohnung in Spanien regelmäßig bezahlen will, kann dies nun auch mit der SEPA-Lastschrift vom eigenen Bankkonto in Deutschland aus erledigen“, so Dr. Andreas Martin vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Die SEPA-Lastschrift verfahren funktioniert wie das bekannte nationale Einzugsermächtigungsverfahren. Das bedeutet: Der Zahlungspflichtige muss dem -empfänger via Lastschriftmandatsformular vor der ersten Buchung eine von ihm unterschriebene Einzugsermächtigung erteilen.
Überweisungen ins Ausland
Laut dem Bundesverband Deutscher Banken müssen Überweisungen ins EU-Ausland genauso schnell ausgeführt werden wie Inlandsüberweisungen. Konkret heißt das für Unternehmen und Verbraucher: Eine elektronische Überweisung darf künftig maximal nur noch drei Geschäftstagen dauern, eine beleghafte Überweisung maximal vier Geschäftstage. 2012 verkürzt sich dieser „Überweisungszeitraum“ auf einen bzw. zwei Geschäftstag(e).